Autos nach Polen verschoben Gericht verurteilt Vater und Sohn zu Haftstrafen

Bonn · Wegen Diebstahls in acht Fällen mussten sich ein 58-Jähriger, sein 35 Jahre alter Sohn und ein 36-jähriger Komplizen vor dem Landgericht Bonn verantworten. Dabei gingen sie immer nach demselben Schema vor.

 Symbolbild: Vor allem aus Bonn stammen viele der gestohlenen Autos, einzelne auch aus dem Rhein-Sieg-Kreis und aus Sinzig.

Symbolbild: Vor allem aus Bonn stammen viele der gestohlenen Autos, einzelne auch aus dem Rhein-Sieg-Kreis und aus Sinzig.

Foto: picture alliance / dpa

Dass zwei von ihnen keinen gültigen Führerschein hatten, wurde einem Trio von Autodieben letzten Endes zum Verhängnis. Das Landgericht Bonn hat einen 58-Jährigen, seinen 35 Jahre alten Sohn und einen 36-jährigen Komplizen wegen Diebstahls in acht Fällen, Beihilfe, Hehlerei und Urkundenfälschung zu Strafen von zweieinhalb, vier und zwei Jahren verurteilt.

Bei ihren Diebestouren gingen Vater und Sohn immer nach demselben Schema vor. Bevorzugt Fahrzeuge der Typen VW T5, Citroen C3/C4 und Peugeot 508 wurden blitzschnell aufgebrochen, der Bordcomputer gehackt, unterwegs das GPS-Modul ausgebaut und die Wagen bis zum Weitertransport an unauffälligen Ort wie zum Beispiel P&R-Parkplätzen abgestellt. Von dort aus wurden die Wagen dann später nach Polen gefahren.

Ihre Beute fand die Bande vor allem in Bonn, einige Fahrzeuge stammten aber auch aus dem Rhein-Sieg-Kreis und eines aus Sinzig. Damit der Transport in den Osten so unauffällig wie möglich ablaufen konnte, stattete man die erbeuteten Autos mit polnischen Kennzeichen aus, die zuvor bei anderen Fahrzeugen abmontiert worden waren. Um das Risiko auszuschließen, selber in den gestohlenen Fahrzeugen erwischt zu werden, brachten Kurierfahrer wie der verurteilte 36-Jährige die Wagen nach Polen.

350 Euro pro Kurierfahrt

Rund 350 Euro pro Fahrt sollen er und ein weiterer Helfer, gegen den in Polen ein Auslieferungsantrag gestellt wurde, dafür erhalten haben. Der 35-Jährige folgte jeweils in einem anderen Fahrzeug und gab seinen Fahrern per Handy Anweisungen. Dennoch mangelte es der Bande an Professionalität: Denn auf genau einer solchen Kurierfahrt waren der 35- und der 36-Jährige ohne gültigen Führerschein in eine Polizeikontrolle und somit ins Visier der Ermittler geraten. Eine Tatsache, die der Kammervorsitzenden bereits zum Prozessauftakt als Peinlichkeit bezeichnet hatte.

Zu Beginn gingen Vater und Sohn vor Gericht noch getrennte Wege: Während sich der Sohn und der Mittäter sofort geständig zeigten, schwieg der 58-Jährige zunächst. Im Prozessverlauf räumte er dann aber ein, bei den Diebestouren als Fahrer fungiert zu haben, weswegen ihn die Kammer nun wegen Beihilfe verurteilte.

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