Bonner Kunst!Rasen Gericht weist Lärmklagen ab
Bonn · Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klagen von Grundstückseigentümern aus Beuel und dem Bonner Johanniterviertel abgewiesen, die sich gegen die Baugenehmigung für den Kunst!Rasen 2015 richteten. Die Urteile wurden den Beteiligten am Mittwoch zugestellt.
Zwischen 17. Juni und 12. Juli vergangenen Jahres fanden auf dem Kunst!Rasen in der Rheinaue zwölf Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 10.000 Zuschauern statt. Für die Veranstaltungsfläche hatte die Stadt Bonn eine Baugenehmigung erteilt, nach der auch sieben besonders laute Veranstaltungen stattfinden durften. Gegen die Baugenehmigung hatten sich die Kläger mit der Begründung gewandt, sie würden durch den Veranstaltungsbetrieb unzumutbar beeinträchtigt, weil die Veranstaltungen zu laut seien.
Die Klagen wies das Gericht jetzt ab. Es stellte fest, dass die Baugenehmigung die nachbarlichen Interessen der Kläger hinreichend berücksichtigt habe. Die Baugenehmigung habe keine Lärmeinwirkungen erlaubt, die den Klägern gegenüber unzumutbar gewesen seien. Gegen die Urteile kann innerhalb eines Monats Berufungsantrag beim Oberverwaltungsgericht Münster gestellt werden.