Minimierung der Ansteckungsgefahr Notbetrieb für Bonner Gerichte wegen Coronavirus angeordnet

Bonn · Der Geschäftsbetrieb am Landgericht Bonn und allen Amtsgerichten des Bezirks wird seit Mittwoch auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt. In Haft- und Unterbringungsangelegenheiten soll weiter entschieden werden.

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Foto: picture alliance / Daniel Naupol/Daniel Naupold
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