Kinderschuhe in Bonn geklaut Räuber verteidigt Beute mit Nudelportionierer

Bonn · In Bonn wird ein kurioser Prozess verhandelt. Ein 35-jähriger Junkie soll eine Tüte mit Kinderschuhen geklaut und den Besitzer mit einem Nudelportionierer angegriffen haben. Die Anklage lautet versuchter schwerer Raub.

 Der Täter soll seine Beute mit einem Spaghetti-Portionierer verteidigt haben. (Symbolbild)

Der Täter soll seine Beute mit einem Spaghetti-Portionierer verteidigt haben. (Symbolbild)

Foto: WMF

In einer kleinen Saftbar in der Bonner Innenstadt war es im Sommer 2018 zu dramatischen Szenen gekommen. Während die Gäste chillten und an den Smoothies mit den verlockenden Namen „Exotic Traum“ oder „Tornado“ schlürften, griff ein Mann beim Verlassen des Bistros nach einer Einkaufstüte, die auf dem Tisch eines Gastes stand. Der Besitzer, ein Vater vieler Kinder, glaubte sich im falschen Film, als seine Tüte mit einem Fremdem die Saftbar verlassen wollte. Immerhin befanden sich darin ein paar nagelneue Kinderschuhe, die er just für 99,90 Euro erstanden hatte. Der 42-Jährige versuchte den Dieb zu stoppen, aber der wehrte sich auf vielerlei Weise.

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat den 35-jährigen Kinderschuhdieb wegen räuberischen Diebstahls sowie versuchten schweren Raubes angeklagt. Wie Gerichtssprecher Tobias Gülich mitteilte, soll der justizbekannte Junkie den Vater weggeschubst haben. Aber der Bestohlene blieb zäh: Im Gerangel zwischen den Bistro-Tischen schaffte er es, seinen Einkauf zurück zu bekommen. Aber auch der Junkie wollte nicht so schnell aufgeben und seine Beute zurück: Dafür streifte er sich laut Anklage einen Spaghetti-Portionierer als Schlagring über die Hand und forderte die Rückgabe der Tüte. Der Angegriffene wiederum ließ sich von der stählernen Küchen-Waffe nicht beeindrucken und weigerte sich, sodass der Dieb aufgab und ohne weiteres den Saftladen verließ.

Täter wurde schnell festgenommen

In Tatortnähe konnte der 35-Jährige kurz darauf festgenommen werden. Das Tatwerkzeug wurde  beschlagnahmt. Wie der Junkie an das  Nudelabmessgerät gekommen ist oder ob er es regelmäßig bei sich geführt hat, das wiederum verrät die Anklage nicht.

Der Fall war ursprünglich beim Amtsgericht angeklagt worden. Aber der zuständige Richter hatte dann doch die Sorge, ob der Junkie, vielfach vorbestraft, nicht doch ein psychiatrisches Problem hat – und hat die Akte jetzt an das Bonner Landgericht verwiesen.

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