Urteil auf Bewährung Bonner Student wirft aus Prüfungsstress mit Steinen

Bonn · Die 1. Strafkammer des Bonner Landesgericht hatte darüber zu entscheiden, ob ein Student aus Bonn dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus muss. Er fiel mehrmals durch Ausraster auf.

 Symbolbild.

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Foto: dpa (Symbolbild)

Mit Prüfungsstress kommen ja viele Menschen nicht gut klar. Wenn dann noch plötzliche Widrigkeiten hinzukommen, wirft das manche sogar vollends aus der Bahn. So geschehen vor einem guten Jahr in Bonn: Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Sachbeschädigung wurde nun ein 29-jähriger Ex-Student zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und einer Woche verurteilt. Der junge Mann hatte unter anderem wütend Steine aus dem Gleisbett der Stadtbahn geklaubt und auf Passanten geworfen, weil er durch diverse Verspätungen die Abgabefrist seiner Bachelorarbeit zu verpassen drohte.

„Der Verurteilte ist in gewisser Weise schon ein besonderer Typ“, brachte der Vorsitzende Richter Jens Rausch dessen Persönlichkeit treffend auf den Punkt. Die 1. Große Strafkammer am Bonner Landgericht hatte nämlich auch darüber zu befinden, ob der Mann dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuweisen sei. Nein, lautete das klare Ergebnis. Ein Gutachter hatte dem Mann zwar eine schizophrene Störung attestiert; die trete allerdings nur partiell auf. „Es fällt ihm aber grundsätzlich schwer, in gewissen Situationen Stress auszuhalten“, so der Richter in der Begründung seiner Entscheidung.

Vor Gericht stand der Angeklagte wegen dreier Vorfälle zwischen Februar und Juni letzten Jahres: An Weiberfastnacht wollte der in Bonn lebende Mann seine Bachelorarbeit in Medienmanagement an einer Kölner Hochschule abgeben und geriet bereits am Hauptbahnhof in Panik. Die Verbindung zwischen den Städten war ausgefallen und so musste er sich zu Fuß seinen Weg durch die ausgelassen Feiernden Richtung Stadtbahnhaltestelle bahnen. Vor dem Sterntor war er offenbar bereits auf hundertachtzig und rempelte einen Mann an. Vor dem Bönnsch griff er sich dann eine leere Sektflasche, die ihm offenbar im Weg stand, und schleuderte sie in Richtung des Brauhauses, ohne jemanden zu treffen. Vor dem „Spitz“ spuckte er noch eine Frau an, bevor er an der Haltestelle vollends ausrastete. Zum Glück traf er mit seinen Steinwürfen niemanden, die Polizei nahm ihn aber vorübergehend in Gewahrsam.

Die Abgabefrist versäumte der Student, schloss sein Studium aber mit einem Semester Verspätung ab. Dennoch kam er weiterhin nicht mit seinen Wutanfällen klar: So schleuderte er Ende Juni auf dem Weg zur Kennedybrücke eine abgebrochene Bierflasche in die Glasfront einer Bank an der Oxfordstraße und griff seinen Nachbarn tätlich an, weil er ihm unterstellte, mit einem Schlüssel, der in Wirklichkeit gar nicht existierte, in seine Wohnung eingebrochen zu sein. Im letzten Fall konnte das Gericht wegen der psychischen Grunderkrankung nicht ausschließen, dass der Mann zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Dafür spricht nach Auffassung des Gerichts auch, dass er im Gegensatz zu den beiden anderen Vorkommnissen, hier echte Einsicht gezeigt und sich bei dem Nachbarn entschuldigt hatte. Für die beiden anderen Taten hingegen, so der Richter, sei der Angeklagte „in gewisser Weise moderat zu bestrafen“.

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