Landgericht Bonn Gescheiterter Student attackiert Fremde grundlos

Bonn · Völlig grundlos rastete ein gescheiterter Student im vergangenen Jahr innerhalb von acht Tagen immer wieder aus und attackierte fremde Menschen massiv. Nun verurteilte ihn das Bonner Landgericht.

 Das Landgericht Bonn

Das Landgericht Bonn

Foto: picture alliance / dpa

Der Mann erhielt wegen Körperverletzung in sechs Fällen, Beleidigung und Sachbeschädigung eine Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, die im Raum gestanden hatte, verhängte das Gericht nicht, weil der psychiatrische Sachverständige dafür keine Grundlage sah. Das erste Mal schlug der 31-Jährige am 30. April 2017 in Oberkassel zu: Als eine 85-Jährige, die am Rollator ging, ihm an der S-Bahnhaltestelle den Weg weisen wollte, schlug er ihr ins Gesicht und attackierte zwei weitere Fahrgäste, die der Frau zu Hilfe eilten.

Die Attacke erklärte er im Prozess damit, dass die Seniorin ihn an seine ungeliebte Großmutter erinnert habe und die Frau „die Unverschämtheit hatte, mir die Welt zu erklären“. Am 6. Mai beleidigte er bei Rhein in Flammen zwei picknickende Mädchen zuerst, dann zog er die eine am Zopf hoch, warf sie den Hügel hinunter und trat der anderen in den Rücken. Und am 8. Mai beschimpfte er einen 82-jährigen Radfahrer in der Altstadt und schlug ihn vom Fahrrad. Der Senior erlitt massive Verletzungen. Anschließend demolierte der 31-Jährige in seiner Mietwohnung eine Tür mit Tritten.

Sein Fall landete vor dem Landgericht, das prüfen sollte, ob der Angeklagte wegen schwerer psychischer Störungen schuldunfähig ist und als Gefahr für die Allgemeinheit eingewiesen werden muss. Im Prozess gab der 31-Jährige zu, seit 17 Jahren zu kiffen. Und auch, dass sein Verhalten nicht in Ordnung war. Aber er sei damals so schnell ausgerastet, weil er nach vier gescheiterten Matheklausuren exmatrikuliert worden sei. Da der Gutachter keine eindeutige Diagnose stellen konnte, erklärte das Gericht eine Unterbringung für nicht durchsetzbar. Aber, so hielt der Richter dem 31-Jährigen am Ende vor: „Alte Leute schlagen, das geht gar nicht.“

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