200 Sozialstunden im Tierheim Getränkemarkt in der Nachbarschaft überfallen

BONN · Jahrelang ist ein heute 51 Jahre alter Bad Godesberger in einem Getränkemarkt in der Nähe seines Zuhauses ein- und ausgegangen. Sogar ausgeholfen hat der Mann in der Vergangenheit in dem Geschäft in der Wurzerstraße.

 Landgericht verurteilt 51-jährigen Bad Godesberger zur Bewährungsstrafe: 200 Sozialstunden im Tierheim.

Landgericht verurteilt 51-jährigen Bad Godesberger zur Bewährungsstrafe: 200 Sozialstunden im Tierheim.

Foto: Symbolfoto: dpa

Auch mit dem neuen Inhaber (33), der den Laden vor zwei Jahren übernommen hat, verstand sich der gelernte Karosserieschlosser bestens. Doch dann kam der 19. Januar dieses Jahres: Da der arbeitslose Mann keinen Cent mehr in der Tasche und noch nicht einmal mehr ein Stück Toilettenpapier hatte, so sein Verteidiger Martin Kretschmer, entschloss sich der 51-Jährige, den Getränkemarkt auszurauben.

Vom Landgericht wurde der nicht vorbestrafte Angeklagte jetzt für den bewaffneten Überfall wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung verurteilt. Anders als die Staatsanwältin, die die Mindeststrafe von fünf Jahren gefordert hatte, kamen die Richter der ersten großen Strafkammer zu dem Schluss, dass ein minder schwerer Fall vorlag. Sie verhängten eine zweijährige Bewährungsstrafe.

Gegen 17 Uhr war der Täter maskiert in dem Geschäft erschienen. Er hielt dem Zeugen ein Messer vor den Bauch und forderte die Herausgabe der Geldscheine aus der Kasse. Mit 1250 Euro konnte er fliehen. Doch das Opfer hatte aufgrund der markanten blauen Augen und der nuschelnden Sprechweise schnell den Verdacht, dass der Täter der ihm gut bekannte Stammkunde sein müsse.

Täter hatte Schulden beim Drogendealer

Bereits bei der ersten polizeilichen Vernehmung hatte der Räuber ein umfassendes Geständnis abgelegt. Im Prozess sprach er von einem "Blackout". Nach dem Tod der Mutter, für deren Pflege er seinen Beruf aufgegeben hatte, fand er keine Arbeit mehr und rutschte ab. Zur Tatzeit hatte er nicht nur kein Geld mehr, sondern auch 400 Euro Schulden bei seinem Marihuana-Dealer.

Der Vorsitzende Richter Hinrich de Vries betonte, dass der Angeklagte "mächtiges Glück" hatte. Die Strafe wäre laut dem Kammervorsitzenden nicht so milde ausgefallen, wenn das Opfer die Tat nicht so gut verarbeitet hätte. Hoch angerechnet wurde dem Angeklagten vom Gericht, dass er sich vor der Zeugenaussage des 33-Jährigen bei dem Opfer in einem Vier-Augen-Gespräch entschuldigt hatte. Der Räuber muss nun innerhalb eines Jahres 200 Sozialstunden in einem Tierheim ableisten.

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