Anlässlich des Beethovenfestes Gezerre um Sonntagsruhe in Bonn

Bonn · Anlässlich des Beethovenfestes sollen die Bonner Geschäfte an einem zusätzlichen Sonntag ihre Waren anbieten dürfen. Das sieht eine neue "Bonner Vereinbarung" vor.

In Bonn haben in der Vergangenheit die Vertreter des Einzelhandels, der Stadt, der Industrie- und Handelskammer, der Gewerkschaften und Kirchen über die sogenannte Bonner Vereinbarung einmütig die Ladenöffnungen an Sonntagen in der Innenstadt und in den Stadtbezirken geregelt.

Weil die zuletzt vor drei Jahren getroffene „Bonner Vereinbarung“, die die Gewerkschaft Verdi allerdings nicht mehr mit unterschrieben hatte, zum Jahresende ausläuft, haben sich alle Beteiligten am Donnerstag vergangener Woche auf Einladung der städtischen Wirtschaftsförderung erneut getroffen, um ein neues Abkommen bis 2021 zu verhandeln. Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann zufolge saß die Gewerkschaft erstmals nicht mehr mit am Tisch.

Laut der neuen Bonner Vereinbarung wird die nach dem neuen Ladenöffnungsgesetz zulässige Zahl von 16 verkaufsoffenen Sonntagen „deutlich unterschritten“. In Bonn sollen „Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse, insbesondere im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen“ an Sonn- oder Feiertagen erst ab jeweils 13 Uhr höchstens fünf Stunden lang stattfinden. Geplant sind zukünftig pro Jahr:

  • In der Bonner Innenstadt zwei offene Sonntage zu Bonn-Fest und „Bonn leuchtet“.
  • In Beuel zwei offene Sonntage anlässlich des Bürgerfests und des Frühlingsfests;
  • In Bad Godesberg drei offene Sonntage zum Stadtfest, Weinfest und zur Godema;
  • In Hardtberg ein offener Sonntag zum Stadtbezirksfest mit Gewerbeschau;
  • In Kessenich ein Termin zum Kessenicher Herbstmarkt;

Zusätzlicher Sonntag in Adventszeit

Zudem soll es im Advent die Möglichkeit für maximal einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag in jedem Stadtbezirk geben, etwa zum Weihnachtsmarkt in der Bonner City oder zum Nikolausmarkt in Bad Godesberg. Anlässlich des Beethoven-Jubiläumsjahres 2020 soll zudem optional ein weiterer verkaufsoffener Sonntag möglich sein. Darüber hinaus sollen aber keine neuen Termine zugelassen werden. „Wir begrüßen die getroffene Vereinbarung, in der alle wichtigen Interessengruppen im Bonner Einzelhandel mit ihren Wünschen und verkaufsoffenen Tagen berücksichtigt werden konnten. Dies bedeutet jetzt Planungssicherheit für alle Seiten in den nächsten Jahren“, erklärte Jannis Vassiliou, Vorsitzender des Einzelhandelverbands.

Für die städtische Wirtschaftsförderin Victoria Appelbe sind verkaufsoffene Sonntage „ein wichtiger Imageträger für das jeweilige Zentrum und ein wichtiger Umsatzbringer – gerade auch in der Vorweihnachtszeit.“ Auch die IHK zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden. „Verkaufsoffene Sonntage unterstützen etwa im Rahmen von Stadtteilfesten das Ziel, bei den Gästen den Eindruck belebter und attraktiver Innenstädte zu erzeugen. Durch die Klagen wird bei den Veranstaltern und Händlern eine erhebliche Planungsunsicherheit ausgelöst“, sagte IHK-Geschäftsführer Stephan Wimmers.

Eckart Wüster, Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises, sagte: „Meine Haltung ist dieselbe wie auch in den letzten Jahren. Natürlich wünschen wir uns in den Kirchen, dass die Läden sonntags geschlossen blieben. Aber mit dem Kompromiss, nicht alle Möglichkeiten auszuschöpfen, sondern behutsam vorzugehen, kann ich gut leben.“

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