World Conference Center Bonn Gezerre zwischen Sparkasse und Stadt Bonn

BONN · Bei der strittigen bürgschaftsähnlichen Nebenabrede für den Kredit zum Bau des World Conference Center Bonn (WCCB) zwischen der Stadt Bonn und der Sparkasse KölnBonn rasen die Züge aufeinander zu: Im Raum steht die Frage, wer für die restliche Kreditsumme (82 Millionen Euro) aufkommt. Stadt oder Sparkasse?

Nach GA-Informationen bestehen keine Möglichkeiten für eine außergerichtliche Einigung oder ein moderiertes Mediationsverfahren, wie vom Sparkassen- und Giroverband empfohlen.

Dahinter stecken nach GA-Informationen weder Prozessfreudigkeit noch starre Verhandlungsfronten, sondern es besteht aus jeder Parteiensicht das Risiko, dass bei einer außergerichtlichen Einigung Untreue-Vorwürfe entstehen könnten.

Stadt und Sparkasse verfügen über Gutachten, die sich inhaltlich widersprechen. Nach GA-Informationen würde die Sparkasse eine außergerichtliche Einigung favorisieren.

Nun droht ein Prozess, der einen erheblichen Streitwert besitzt und wahrscheinlich nicht von kurzer Dauer sein wird: Entsprechend hoch dürften die Anwalts- und möglicherweise weitere Gutachterkosten ausfallen.

Die bürgschaftsähnliche Nebenabrede der Stadt Bonn gegenüber der Sparkasse KölnBonn ist der Dreh- und Angelpunkt des gesamten Projekts: Wie im Prozess gegen den inzwischen verurteilten WCCB-Investor Man-Ki Kim deutlich wurde, hätte das Projekt ohne eine Bürgschaft für eine private GmbH - Kims UN Center Congress GmbH (UNCC) - nicht starten können.

Grund: Kim und seine SMI Hyundai Corporation waren bei der Bonitätsprüfung durchgefallen, was dem Stadtrat aber verschwiegen wurde. Die Politiker setzten das Projekt Mitte Dezember 2005 auf die Schiene, wussten nach übereinstimmenden Zeugenaussagen vor Gericht und nach dem ersten WCCB-Report des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) aber nicht, dass die Stadt schon während der WCCB-Bauphase für den Kredit haftet.

Der hatte zunächst eine Höhe von 74,3 Millionen und wurde im Frühsommer 2009, nachdem das Projekt in wirtschaftliche Schieflage geraten war, um 30 Millionen Euro erhöht.

Der Streit ist auch deshalb brisant (siehe Millionenfallen 48 und 64), weil die Sparkasse KölnBonn zwei Eigentümer hat: Sie gehört zu 70 Prozent der Stadt Köln und zu 30 Prozent der Stadt Bonn.

Das bedeutet: Sollte die Stadt Bonn in einem etwaigen Prozess obsiegen, würden die 82 Millionen Euro letztlich von den Sparkassen-Eigentümern, also auch von der Stadt Bonn zu 30 Prozent, oder von den Sparkassenkunden geschultert. Eine bizarre Konstellation: Die Stadt gehört sich als Prozessgegner selbst - eben zu 30 Prozent.

Die Stadt Bonn hat auch ein wirtschaftliches Interesse, den ohnehin beträchtlichen WCCB-Millionenschaden, dessen genaue Höhe weiter im Nebel liegt, zu begrenzen. Die städtische Haushaltslage ist prekär und könnte, wie berichtet, in einigen Monaten im Nothaushalt enden.

Da käme die Erfüllung einer 82-Millionen-Bürgschaft aus dem WCCB-Projekt zum ungünstigsten Zeitpunkt und würde die städtische Pro-Kopf-Verschuldung von 5200 Euro auf einen Schlag um rund 260 Euro pro Bürger erhöhen.

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