Landgericht in Bonn Gleiches Strafmaß für Siegauen-Vergewaltiger gefordert

BONN · Im neu aufgerollten Prozess um die Vergewaltigung einer jungen Camperin in der Siegaue wurden am Freitagmorgen vor dem Landgericht in Bonn die Plädoyers gehalten. Eine Psychiaterin hatte zuvor keine Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit bei dem Angeklagten gefunden.

Im Revisionsprozess um die Vergewaltigung einer Camperin haben Staatsanwaltschaft, Opferanwälte und Verteidigung am Freitagmorgen im Bonner Landgericht die Plädoyers gehalten. Der 32 Jahre alte Angeklagte Eric X. hatte ein junges Paar beim Zelten in der Siegaue überfallen und die Frau vergewaltigt. Für die Tat war der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana bereits im vergangenen Oktober zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die beiden Opferanwälte forderten nun, das erstinstanzliche Strafmaß unverändert zu belassen. Über dieses Maß darf das Gericht aufgrund des Verschlechterungsverbots nicht hinausgehen. Die Verteidigung verzichtete darauf, ein bestimmtes Strafmaß zu fordern.

Die 3. große Strafkammer hat darüber zu befinden, ob die Strafe verändert werden muss, weil der Angeklagte möglicherweise eingeschränkt schuldfähig gewesen sein könnte. Das hatte eine Gutachterin am vergangenen Dienstag allerdings eindeutig ausgeschlossen. Die Schuld sei ohnehin klar erwiesen, einzig über das Strafmaß sei zu entscheiden und hier sehe sie aufgrund der festgestellten vollen Schuldfähigkeit des Angeklagten keinen Grund zu einer Reduzierung, so Staatsanwältin Claudia Heitmann. Für die beiden Anklagepunkte besonders schwerer Vergewaltigung und besonders schwerer räuberischer Erpressung sieht das Gesetz einen Strafrahmen zwischen fünf und 15 Jahren Haft vor.

Neben der Staatsanwältin skizzierten auch die beiden Anwälte der Opfer noch einmal den besonderen Leidensweg, den ihre Mandanten seit der als „Horrornacht“ empfundenen Tat durchlaufen hätten. Für den Angeklagten, der sein Opfer auch noch als „Schlampe“ verhöhnt habe, spreche nicht viel, allenfalls dass er die Tat spontan begangen habe, nicht vorbestraft und wegen seiner Verletzungen – die er sich allerdings selber beigefügt habe – besonders „haftempfindlich“ sei.

Eric X. hatte sich im Frühjahr in seiner Zelle durch einen selbstgelegten Brand schwer verletzt, wofür er sich in einem Anschlussprozess vor dem Kölner Landgericht verantworten muss. Auch Verteidiger Martin Mörsdorf zweifelte nicht an der vollen Schuldfähigkeit seines Mandanten und stellte, nachdem er ebenfalls das Leiden der Opfer gewürdigt hatte, klar, dass tatsächlich nicht viel für seinen Mandanten spreche.

Der sah das offenbar komplett anders: In seinem in Passagen schwer verständlichen Schlussstatement bestritt er trotz der erdrückenden Beweislage erneut, die Tat überhaupt begangen zu haben. Das Urteil will die Kammer am kommenden Freitag verkünden.

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