Informationen zur Konferenz Glossar zur Weltklimakonferenz in Bonn

Bonn · Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat unter anderem ein Glossar zur Weltklimakonferenz heraus gegeben. Hier kann man sich vorab mit den Begriffen der Konferenz vertraut machen.

1/CP21

Die Begleitentscheidung der 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen zur Annahme des Übereinkommens von Paris (ÜvP). Sie enthält die Mehrheit der Arbeitsaufträge für die Umsetzungsrichtlinien des ÜvP.

Anrechnungsregeln

Werden benötigt, um Emissionen aus Quellen, Einsparungen und Absorptionen durch Senken miteinander zu verrechnen und letztendlich festzustellen, ob das im nationalen Klimaschutzbeitrag (NDC) angegebene Ziel eingehalten wurde. Ebenfalls wichtig, damit 9 ein Land den Handel mit Emissionsminderungszertifikaten nachvollziehbar darstellt. Es geht auch darum sicherzustellen, dass ein Land das im NDC festgelegte Ziel durch tatsächliche Minderungen und nicht durch eine Veränderungen der Bezugsgröße oder durch Methodenänderungen erreicht.

Ambitionsmechanismus

Alle fünf Jahre soll der Fortschritt aller Länder in Sachen Minderung, Anpassung und Klimafinanzierung (Umleitung der Finanzflüsse und Unterstützung der Entwicklungsländer) untersucht werden, um zu prüfen, ob dieser mit der Einhaltung der Zwei-Grad-Obergrenze und den anderen Langfristzielen des ÜvP im Einklang steht. Grundlage dieser Überprüfung ist auch die Berichterstattung der Länder zur jeweiligen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Alle fünf Jahre sollen außerdem neue NDCs vorgelegt werden, welche ambitionierter sind als die vorangegangenen.

Anpassung

Anpassung an den Klimawandel, oder auch „Adaptation“, bezieht sich auf Handlungsansätze, die versuchen, mit den bereits eingetretenen oder noch zu erwartenden klimatischen Veränderungen und den davon ausgehenden negativen Folgen umzugehen und diese zu bewältigen. Anpassung kann sich auf die soziale, ökologische oder wirtschaftliche Ebene erstrecken und je nach geographischer Lage unterschiedliche Formen annehmen.

Anpassungsfonds

Der Anpassungsfonds (Adaptation Fund) wurde von den Unterzeichnern des KyotoProtokolls für die finanzielle Unterstützung von Projekten und Programmen zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern eingerichtet.

APA

APA ist die in Paris geschaffene Ad-hoc-Arbeitsgruppe zum ÜvP, die mit den technischen Verhandlungen zur Konkretisierung des ÜvP betraut ist. (Ad Hoc Working Group on the Paris Agreement)

Beobachter

Beobachter erfahren, was bei der Konferenz verhandelt und beschlossen wird, können mit-argumentieren, haben jedoch keinerlei Entscheidungskompetenzen. Unterschiedliche Kategorien von Beobachtern nehmen an den Sitzungen der COP und deren Untergruppen teil. Diese sind bspw. Repräsentanten des Sekretariats der Vereinten Nationen, Körperschaften wie UNDP, UNEP und UNCTAD und angeschlossene Organisationen wie das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Beobachter sind des Weiteren zwischenstaatliche Organisationen wie die OECD und die International Energy Agency (IEA), gemeinsam mit nichtstaatlichen Organisationen (NGOs).

Bonn-Zone

Die Bonn-Zone ist Teil des Konferenzgeländes, in dem nicht Verhandlungen stattfinden, sondern alle Veranstaltungen zu Klimaschutz und Umsetzung. Dort werden Regierungen, internationale Organisationen, Vertreter von Kommunen und Ländern, Nichtregierungsorganisationen (NGO), Vertreter der Wirtschaft und der Industrie oder andere Teile der Zivilgesellschaft die Möglichkeit haben, ihre Klimaschutzinitiativen und - projekte vorzustellen. Die Bonn-Zone besteht aus temporären Bauten in der Rheinaue.

Bula-Zone

Die Bula-Zone ist der Teil des Konferenzgeländes, in dem die Verhandlungen stattfinden. 10 COP23 findet unter der Leitung (Präsidentschaft) der Republik Fidschi statt. Das Gelände umfasst das World Conference Center Bonn (WCCB), den UN-Campus, ergänzt durch temporäre Bauten. "Bula" heißt in der Sprache des Inselstaates Fidschi "Willkommen".

Bestandsaufnahme/ Globale Bestandsaufnahme

Die Globale Bestandsaufnahme ist ein Prozess, bei dem überprüft werden soll, ob alle Regierungen gemeinsam in den Bereichen Minderung, Anpassung und Unterstützung auf Kurs sind, die Ziele des ÜvP zu erreichen. Dies geschieht zwei Jahre vor Neuvorlage der Klimaschutzbeiträge der Länder, was wiederum alle fünf Jahre erfolgen soll. (Englisch: Global Stocktake). Die Bestandsaufnahme ist das Herzstück des Ambitionsmechanismus. Details zur genauen Durchführung werden noch verhandelt.

Champion (high-level)

Die Champions leiten die Globale Aktionsagenda und stammen aus der COP22- Präsidentschaft Marokko und der COP23-Präsidentschaft Fidschi.

Conference of the Parties (COP)

engl.: für Vertragsstaatenkonferenz

CMA

Die CMA ist die Vertragsstaatenkonferenz des ÜvP, die über Fragen der Ausgestaltung und der Umsetzung des ÜvP entscheidet. (Conference of the Parties serving as the meeting of the Parties to the Paris Agreement)

CMP

Die CMP ist die Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls, die über Fragen der Umsetzung des Kyoto-Protokolls entscheidet. (Conference of the Parties serving as the meeting of the Parties to the Kyoto Protocol)

Doppelzählung von Emissionsminderung

Erfolgt dann, wenn die Minderung von Emissionen mehrmals verrechnet wird, obwohl sie nur einmal erfolgt ist. Können vor allem dann entstehen, wenn der Handel von Emissionsminderungszertifikaten aus Klimaschutzprojekten länderübergreifend erfolgt und nicht klar geregelt ist.

Globale Aktionsagenda (Marrakech Partnership for Global Climate Action)

Die Globale Aktionsagenda (Global Climate Action Agenda, seit COP22 auch Marrakech Partnership for Global Climate Action) ist ein jährliches Forum bei den Klimakonferenzen, bei dem jeweils unter der Leitung von zwei „Champions“ der vorjährigen und aktuellen COP-Präsidentschaften die herausragenden Initiativen und Leistungen zum Klimaschutz weltweit in allen Bereichen strukturiert und nach thematischen Tagen gezeigt werden. Die Globale Aktionsagenda begleitet das ÜvP und zielt auf die sofortige Umsetzung von ambitionierten Klimaschutzinitiativen neben der Verhandlungsagenda.

High-Level Segment

Am High-Level Segment (15. - 17.11.2017) nehmen meist Staats- und Regierungschefs, Minister und Staatssekretäre teil.

IPCC - Weltklimarat

Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change), wurde 1988 durch die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) und das 11 Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) gegründet. Das Gremium wertet die neuesten Erkenntnisse aus der Klimaforschung aus und veröffentlicht periodisch Berichte, führt jedoch keine gezielten Forschungsarbeiten zum Verfassen seiner Berichte durch.

Klimafreundliche Finanzflüsse

Die klimafreundliche Ausrichtung der globalen Investitions- und Finanzflüsse ist eines der Langfristziele des Pariser Klimaabkommens.

Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC)

Die Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change) wurde auf dem Weltgipfel für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro angenommen und seither von 195 Staaten, der EU und Palästina ratifiziert. Sie trat 1994 in Kraft. Die Klimarahmenkonvention ist der erste internationale Vertrag, der den Klimawandel als ernstes Problem bezeichnet und die Staatengemeinschaft zum Handeln verpflichtet. Die Konvention bildet den Rahmen für die Klimaschutz-Verhandlungen.

Klimasekretariat

Auf der ersten Tagung der Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention 1995 hat die Staatengemeinschaft das Klimasekretariat der Vereinten Nationen eingerichtet. Das Sekretariat unterstützt die internationalen Verhandlungen zum Klimawandel, organisiert Konferenzen und analysiert und überprüft die Informationen und Daten zum Klimawandel, die von den Vertragsstaaten erstellt werden. Das Sekretariat hat seinen Sitz in Bonn und beschäftigt rund 500 Mitarbeiter aus über 100 Ländern.

Kyoto-Protokoll

Das Kyoto-Protokoll wurde 1997 auf der UN-Klimakonferenz in Kyoto verabschiedet und trat 2005 in Kraft. In dem Protokoll verpflichteten sich die Industriestaaten ab 2008 erstmals zur rechtsverbindlichen Reduzierung der wichtigsten Treibhausgase. Ursprünglich sollte das Kyoto-Protokoll 2012 auslaufen. Nach mehrjährigen Verhandlungsrunden jedoch einigten sich die Vertragsstaaten auf der Klimakonferenz 2012 in Doha auf eine Verlängerung bis 2020.

Langfriststrategien

Vertragspartner des ÜvP sind dazu eingeladen, bis 2020 Langfriststrategien (Long-term low greenhouse gas emission development strategies) vorzulegen, in denen die nationalen Langfristziele bis 2050 beschrieben werden. Die Langfriststrategie Deutschlands, der Klimaschutzplan 2050, wurde 2016 von der deutschen Bundesregierung verabschiedet.

Marktmechanismen

Mit Marktmechanismen sind marktbasierte Ansätze als mögliche Klimaschutzinstrumente (z.B. Emissionshandelssystene) gemeint, die in Artikel 6 des ÜvP beschrieben werden.

Minderung

Bei Minderung (engl. Mitigation) handelt es sich um Vermeidungsstrategien - Maßnahmen zur Reduktion bzw. Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen. Minderungsmaßnahmen haben zum Ziel, durch Emissionsreduktion den Klimawandel zu verhindern bzw. ihn zu begrenzen.

National bestimmte Klimaschutzbeiträge (NDCs)

Nationale Klimaschutzbeiträge, zu deren Erarbeitung und Umsetzung Mitgliedstaaten des Übereinkommens von Paris sich völkerrechtlich verpflichtet haben. (Englisch: nationally 12 determined contributions)

Präsidentschaft der COP

Die Präsidentschaft leitet die COP; sie bleibt bis zur nächsten COP, sprich ein Jahr, im Amt. Meist übernimmt die zuständige Ministerin oder der zuständige Minister dieses Amt. In diesem Jahr hat Fidschi die Präsidentschaft der COP inne.

SBI

Der SBI (Subsidiary Body for Implementation) ist eins der zwei technisches Gremien der Klimarahmenkonvention, des Kyoto-Protokolls und des ÜvP, das die Umsetzung von Beschlüssen vorantreibt.

SBSTA

Der SBSTA (Subsidiary Body for Scientific and Technological Advice) ist eins der zwei technischen Gremien der Klimarahmenkonvention, des Kyoto-Protokolls und des ÜvP, das technische und wissenschaftliche Fragen klärt.

Talanoa-Dialog (Fazilitativer Dialog)

Der Talanoa-Dialog ist ein Testlauf für die globale Bestandsaufnahme, der bei der COP24 in Kattowice in Polen 2018 stattfinden wird. Im Fokus wird dabei der Fortschritt bei der Einsparung von Treibhausgasen stehen.

Transparenzrahmen

Der Transparenzrahmen des ÜvP sieht eine Berichtspflicht für Staaten vor. Alle zwei Jahre sollen Staaten zu Treibhausgasinventaren, dem Fortschritt bei der Umsetzung der NDCs sowie zu Anpassungsanstrengungen und Klimafinanzierung berichten.

Übereinkommen von Paris (ÜvP)

Das Übereinkommen von Paris ist eine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung der Mitgliedstaaten der Klimarahmenkonvention in Nachfolge des Kyoto-Protokolls. Die Erderwärmung soll im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf deutlich unter zwei Grad Celsius, idealerweise auf 1,5 Grad begrenzt werden. Diese Obergrenzen sind damit erstmals in einem völkerrechtlichen Vertrag verankert. Die Staaten sollen sich besser an den Klimawandel anpassen und globale Finanzflüsse so gestalten, dass das Klima geschützt wird und die Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels steigt.

Vertragsstaatenkonferenz

Das höchste Entscheidungsgremium der Klimarahmenkonvention von 1992, das laut Konvention einmal jährlich tagt. Nach dem Inkrafttreten der Klimarahmenkonvention 1994 fand die erste Vertragsstaatenkonferenz (COP 1) 1995 in Berlin statt. Parallel zur COP tagen auch die Vertragsstaatenkonferenzen des Kyoto-Protokolls (CMP) und des ÜvP (CMA). Beschlüsse werden in so genannten Entscheidungen festgehalten. Diese sind durch eine Nummer und die Angabe der Konferenz, bei der sie getroffen wurden, gekennzeichnet (z.B. 1/CP.21, erste Entscheidung der 21. Vertragsstaatenkonferenz).

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