Illegales Glücksspiel Glücksspiel-Razzia in der Altstadt

BONN · Mit großem Aufgebot waren am Dienstagabend Polizei und Bonner Ordnungsamt in der Altstadt gegen illegales Glücksspiel vorgegangen. Dabei wurden 19 illegale Automaten in Kulturtreffs und Gaststätten sichergestellt.

Bei der Razzia waren rund 30 Beamte im Einsatz, die innerhalb von fünf Stunden 19 verbotene Glücksspielautomaten, sogenannte "Fun Games", sicherstellten. Deren Betrieb ist seit 2006 bundesweit verboten, weil von den Geräten eine erhöhte Spielsuchtgefahr ausgeht, heißt es vom Arbeitskreis gegen Spielsucht.

Die Kontrolle soll sich laut Polizeisprecherin Daniela Lindemann auf Gaststätten und Kulturtreffs an der Wolfstraße und der Kölnstraße konzentriert haben. Auch den Türkischen Bildungsverein am Frankenbad durchsuchten die Beamten. Gleich mehrere Mannschaftstransporter mit Bereitschaftspolizisten rückten gegen 18 Uhr vor der Einrichtung an.

Zudem verschafften sich unter den Augen zahlreicher Schaulustiger Streifenpolizisten, Kripobeamte und Mitarbeiter des Ordnungsamtes Zutritt zu den weitläufigen Räumen des Vereins, zu denen auch ein verschlossener Hinterhof gehört. Nach und nach schoben die Einsatzkräfte mit Sackkarren Glücksspielautomaten heraus. Die wurden dann mittels einer Hebebühne auf einen 7,5-Tonnen-Laster gehievt, auf dem sich bereits etliche sichergestellte Automaten befanden. "Was ist denn hier los?", staunte eine junge Frau, die mit ihrem Rad zufällig in die Verladeaktion geraten war.

Die illegalen Spielautomaten waren dem Ordnungsamt bei vergangenen Kontrollen aufgefallen, erklärte Elke Palm vom Bonner Presseamt. Die Polizei habe man wegen der großangelegten Aktion um Amtshilfe gebeten. Weil es sich bei den Spielautomaten um Gewerberecht handele, sei das städtische Ordnungsamt für die Kon-trollen zuständig. Die meisten Betreiber hätten die "Fun Games" aus ihren Lokalen entfernt, sagte Palm.

[kein Linktext vorhanden]Die Stadt verhängt für jeden entdeckten illegalen Spielautomaten ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, hinzu kommen die Kosten für die Sicherstellung und das Verschrotten. In einem Kulturverein wurde man bereits zum zweiten Mal fündig, weshalb sich die Strafe nun verdoppeln werde, so Palm. Generell müssten die Verantwortlichen mit Strafverfahren, zumindest aber mit Bußgeldverfahren rechnen.

Entscheidend sei dabei auch, ob Geld oder lediglich Spielmünzen in den Automaten gefunden würden. Die Bonner Polizei übernahm die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels, der Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel und stellte Beweismittel sicher. "Solche gemeinsamen Kontrollen von Stadt und Polizei werden fortgesetzt", sagte Palm.

Polizeisprecherin Daniela Lindemann ergänze am Mittwoch auf Anfrage, dass ein Mann bei den Durchsuchungen festgenommen worden sei. Gegen ihn habe ein Haftbefehl wegen des Erschleichens von Leistungen vorgelegen. Da der Mann die festgelegte Geldstrafe an dem Abend nicht zahlen konnte, nahm ihn die Polizei mit.

Zudem muss ein anderer Mann mit einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen: Die Polizisten hatten bei ihm im Zuge der Durchsuchungen Marihuana gefunden.

Verbotene "Fun Games"

Mehr als 1200 Euro kann ein Spieler an einem Fun-Game-Gerät in nur einer Stunde verlieren. Die hohen Verluste kommen durch die hohe Spielgeschwindigkeit zustande. Ein Spiel dauert nur drei Sekunden anstatt wie sonst üblich zwölf Sekunden. Deshalb wurden die Spielgeräte nach einer Gesetzesnovelle bundesweit verboten.

Viele der illegalen Automaten haben mittlerweile den Weg in Vereinsheime und Kulturtreffs gefunden. Ursprünglich konnte man an den Spielautomaten tatsächlich nur fiktive Medaillen gewinnen, woher der Name Fun Game rührt.

Nach einer Weiterentwicklung der Spiele musste man genügend Punkte sammeln, um sogenannte Token zu erhalten, Metallmarken im Wert von mehreren Euro, mit denen man wiederum andere Spielgeräte füttern kann. Diese wurden dann oft von den Spielhallen-Betreibern gegen Bargeld umgetauscht. Zeitweise wurde mit den Marken sogar im Internet gehandelt.

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