Als nicht zulässig eingestuft Stadt Bonn untersagt Glühwein-Rallye

Bonn · Die Stadt Bonn hat die geplante Glühwein-Rallye in der Bonner Innenstadt als nicht zulässig eingestuft und untersagt. Es gibt jedoch eine zulässige Alternative.

 Eine Frau hält eine Tasse mit Glühwein in den Händen. Die Stadt Bonn hat den Antrag auf eine Glühwein-Rallye abgelehnt.

Eine Frau hält eine Tasse mit Glühwein in den Händen. Die Stadt Bonn hat den Antrag auf eine Glühwein-Rallye abgelehnt.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Die Stadt Bonn hat den Antrag auf eine Glühwein-Rallye in der Bonner Innenstadt als nicht zulässige Veranstaltung eingestuft und abgelehnt. Anders sieht es beim Glühwein-Spaziergang aus, an dem am Freitag und Samstag mehrere Kneipen in der Innenstadt teilnehmen. Es handele sich dabei um keine Veranstaltung und sei somit nicht erlaubnispflichtig, so Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann.

Es gebe auch keinen verantwortlichen Veranstalter, da der Spaziergang unter anderem über Facebook beworben werde. Und Fensterverkauf von Glühwein sei rechtlich zulässig. „Sofern sich alle Konsumenten an die Vorgaben der Coronaschutzverordnung halten, spricht nichts dagegen.“ Problematisch könne es beim Einhalten der Maskenpflicht werden. Denn die gilt in der gesamten Innenstadt sowie in Teilen der Altstadt.

Laut Verordnung dürfe die Mund-Nasen-Bedeckung nur für die „notwendige Einnahme von Speisen und Getränken“ abgenommen werden. „Das Trinken von Glühwein ist dabei keine notwendige Nahrungsaufnahme“, so Hoffmann. Damit würde die in der Coronaschutzverordnung sowie in der Allgemeinverfügung der Stadt Bonn konkretisierte Maskenpflicht unterlaufen. „Daher wird der Stadtordnungsdienst den Verlauf im Auge behalten und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen.“

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