Stadtwerke Bonn Große Kinderwagen bald möglicherweise in Bussen verboten

Bonn · Die Stadtwerke prüfen ein Verbot für Dreier- oder Vierer-Kinderwagen in ihren Bussen und Bahnen. In anderen Verkehrsverbünden gibt es das bereits.

 Die Polizei ermittelt nach einem Tumult in einem Bonner Linienbus.

Die Polizei ermittelt nach einem Tumult in einem Bonner Linienbus.

Foto: Martin Magunia

Eine Tagesmutter aus Endenich hat ein ungutes Gefühl, wenn sie mit ihren Schützlingen mit dem Bus in Richtung City fahren will. Die vier Kleinkinder, die sie betreut, nimmt sie immer in einem Vierer-Kinderwagen, einem sogenannten Turtle-Bus, mit.

Bisher waren die Fahrten zum Spielplatz am Hofgarten mit der Linie 605 auch kein Problem. „Aber jetzt ist mir die Lust am Busfahren vergangen. Dabei habe ich ein Jahresticket“, berichtete sie dem GA. Der Grund für ihr ungutes Gefühl: Zweimal sei sie wegen des Kinderwagens angegangen worden. „Beim ersten Mal vor gut einer Woche bin ich ausgestiegen, nachdem der Fahrer mir gesagt hatte, dass ich nicht mitfahren kann, nachdem sich ein Fahrgast beschwert hatte.“

Jetzt sei derselbe Fahrer am Friedensplatz aus dem Bus gestürmt, als er sie an der Haltestelle habe stehen sehen. Er habe sofort geschrien: „In meinen Bus kommst du nicht rein.“ Dabei habe die Endenicherin eigenen Angaben zufolge gar nicht einsteigen wollen. „Ich hatte schon von außen gesehen, dass zwei Fahrgäste mit Rollatoren im Bus waren und es keinen Platz für meinen Kinderwagen gab. Ich wollte auf den nächsten Bus warten. Deshalb war es vollkommen überflüssig, mich derart anzuraunzen“, sagte sie.

Aus Sicherheitsgründen

Mit dem nächsten Bus sei sie schließlich mit den Kindern nach Haus gefahren. Am Abend informierte dann ihr Mann die Stadtwerke (SWB) über den Vorgang. „Aus Sicherheitsgründen kann ein Dreier- oder Vierer-Kinderwagen – zudem mit sitzenden Kindern – nur dann befördert werden, wenn weder ein Rollstuhl, ein Rollator oder ein Kinderwagen auf der Stellfläche mitten im Bus steht. In den Gängen dürfen keinerlei Gegenstände stehen“, teilte SWB-Sprecherin Veronika John auf Anfrage mit.

In anderen Verkehrsverbünden sei es bereits untersagt, mit Gegenständen, die größer sind als 80 mal 90 Zentimeter und deren Gewicht 25 Kilogramm überschreitet, Linienbusse zu nutzen. „Auch wir lassen gerade prüfen, ob die Beförderungsbedingungen auf diese übergroßen Kinderwagen ausgeweitet werden können, die in der Regel mehr als 30 Kilogramm wiegen“, sagte John. Der Fahrer sei auf den Zwischenfall angesprochen worden und habe versichert, dass er die Frau nicht angeschrien habe. Zudem soll er in dem Gespräch erklärt haben, er habe die Frau vorher noch nie in seinem Bus mitgenommen.

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