Frist endet am 31. Januar So viele Bonner müssen ihre Grundsteuer noch machen

Bonn · Am 31. Januar läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Den Finanzämtern in Bonn liegen bisher 62.600 Erklärungen vor. In Nordrhein-Westfalen fehlen den Finanzämtern insgesamt noch 48 Prozent aller Anträge.

 Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung läuft am 31. Januar ab. Bei Fragen stehen die Finanzämter über eine Hotline zur Verfügung.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung läuft am 31. Januar ab. Bei Fragen stehen die Finanzämter über eine Hotline zur Verfügung.

Foto: Benjamin Westhoff

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar. Nach Angaben des Finanzamtes Bonn-Innenstadt sind in den Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen bisher 3,5 Millionen Erklärungen eingegangen, das entspreche 52 Prozent aller erwarteten Grundsteuererklärungen. Das Finanzamt Bonn-Innenstadt selbst erhielt mit 25.200 bisher 51 Prozent aller Erklärungen, im Finanzamt Bonn-Außenstadt sind 37.400 Erklärungen eingegangen (54 Prozent).

Die Bearbeitung der Anträge nimmt Zeit in Anspruch: Bisher seien im Finanzamt Bonn-Außenstadt 59 Prozent der Anträge bearbeitet worden, im Finanzamt Bonn-Innenstadt sind es 55 Prozent, so die Finanzverwaltung.

Digital ist die Abgabe der Grundsteuererklärung über das Online-Finanzportal Elster möglich. Mehr als 90 Prozent der bisherigen Anträge seien bisher so eingereicht worden, erklärt das Finanzamt Bonn-Innenstadt. Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, könne die Vordrucke für die Erklärung weiterhin telefonisch oder vor Ort bei seinem Finanzamt anfordern.

Finanzamt beantwortet Fragen zur Grundsteuer am Telefon

Und was passiert, wenn Eigentümer der Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht fristgerecht mitteilen? Zunächst werde „an die Abgabe der Erklärung erinnert beziehungsweise gemahnt“, so das Finanzamt Bonn-Innenstadt. Bleiben Eigentümer dann weiter eine Antwort schuldig, schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen. In diesem Fall kann ein Verspätungszuschlag angesetzt oder ein Zwangsgeld festgesetzt werden.

Bei Fragen zur Grundsteuer sind die Bonner Finanzämter telefonisch über eine dafür eingerichtete Hotline erreichbar: Das Finanzamt Bonn-Außenstadt unter ☎ 0228/72 68 19 59, das Finanzamt Bonn-Innenstadt unter ☎ 0228/71 81 959. Weiterführende Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger außerdem unter www.grundsteuer.nrw.de.

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