Prozess vor der 3. Großen Strafkammer in Bonn Haft für Messerangriff auf Taxifahrer
Bonn · Bei der Wahl seines Opfers war der Mann auf der Anklagebank eindeutig an den Falschen geraten: Der Taxifahrer, dem der 23-jährige Angeklagte in der Nacht des 10. Januar ein Messer gegen den Hals drückte und Geld forderte, war ein Taekwondokämpfer und wehrte ihn mit einem gezielten Griff ab.
Und statt der erhofften Beute kassiert der 23-Jährige nun drei Jahre Haft wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung.
Denn für die 3. Große Strafkammer stand nach mehrtägigem Prozess fest, was in jener Nacht passiert war: Zusammen mit einem Landsmann setzte sich der 23-Jährige, der als Asylbewerber anerkannt ist, am frühen Morgen in Bonn in das Taxi und ließ sich nach Bad Godesberg chauffieren. In einer Sackgasse in der Innenstadt ließ er den Fahrer anhalten, und nach einem Wortwechsel in der Heimatsprache der beiden Fahrgäste sprang der zweite Gast aus dem Wagen und rannte davon. Der 23-Jährige aber hielt dem 54-jährigen Taxifahrer ein Messer genau an die Halsschlagader und verlangte Geld. Doch das Opfer reagierte nicht so, wie der Angreifer erwartet hatte.
Begleiter hilft der Polizei
Der 54-Jährige drückte dem 23-Jährigen mit einem Kampfsportgriff den Arm mit dem Messer weg, schob ihn aus dem Wagen und fuhr los. Zwar stellte sich ihm der 23-Jährige noch in den Weg. Doch der Taxifahrer gab Gas und rief die Polizei.
Als die kam, war der Angeklagte allerdings schon verschwunden. 24 Stunden später erschien dessen Landsmann, der mit ihm Auto gesessen hatte, bei der Polizei und half, den Täter zu fassen. Denn, so erklärte der 20-Jährige, der Angeklagte habe ihn bedroht, falls er ihn verrate. Der 23-Jährige, der bei der Polizei bestens bekannt ist, wurde gefasst und kam in U-Haft. Vor Gericht erklärte er, er könne sich an nichts mehr erinnern, da er total betrunken gewesen sei. Das aber nahm ihm das Gericht nicht ab. Denn erstens hatte er auf den Taxifahrer einen orientierten Eindruck gemacht. Und überdies errechnete die Rechtsmedizinerin: Hätte der schmächtige Mann die Menge getrunken, die er angab, hätte er 13 Promille gehabt und wäre gestorben.
Der 20-jährige Landsmann wollte seine Aussage bei der Polizei im Zeugenstand nicht wiederholen. Erst als das Gericht ihn eindringlich ermahnte, bestätigte er seine Aussage. Für das Gericht gab es am Ende keine Zweifel mehr an der Schuld des 23-Jährigen. Zwar hielten die Richter ihm zugute, dass er tatsächlich alkoholisiert gewesen war, aber sie kreideten ihm die Gefährlichkeit seiner Tat an, indem er dem Opfer das Messer an die Halsschlagader gedrückt hatte. Gegen den 23-Jährigen laufen weitere Ermittlungsverfahren. Demnächst steht er mit einer ganzen Gruppe wegen einer Gewaltattacke in einer U-Bahn-Station erneut vor Gericht.