Versuchter Totschlag in Bonn Haftrichter schickt 14-jährigen Messerstecher in Jugendhilfeeinrichtung

Bonn · Der Jugendliche, der am Mittwoch in Tannenbusch seinen 15-jährigen Freund niedergestochen haben soll, wurde Donnerstagnachmittag dem Haftrichter vorgeführt. Der schickte den 14-Jährigen jedoch nicht hinter Gitter, sondern in eine Jugendhilfeeinrichtung.

Versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung wirft die Staatsanwaltschaft dem 14-jährigen Jugendlichen vor, der auf seinen 15-jährigen Freund im Rahmen eines Streits mit einem Messer losging und ihn schwer verletzte. Inzwischen soll der 15-Jährige nicht mehr in Lebensgefahr schweben. Nach GA-Informationen soll es sich bei dem Opfer um den besten Freund des 14-Jährigen handeln, der nach der Tat in unmittelbarer Nähe des Tatorts festgenommen wurde.

Am Donnerstagnachmittag wurde der 14-Jährige, der zurzeit wegen verschiedener Eigentumsdelikte unter Bewährung steht, dem Haftrichter vorgeführt. Der schickte den Jugendlichen auf Antrag von Oberstaatsanwalt Robin Faßbender jedoch nicht in U-Haft, sondern erließ einen sogenannten Unterbringungsbefehl und schickte den 14-Jährigen in eine Jugendhilfeeinrichtung. Das ist Faßbender zufolge im Regelfall zur Vermeidung von U-Haft bei sehr jungen Straftätern laut Jugendgerichtsgesetz vorgesehen, um sie vor "einer weiteren Gefährdung ihrer Entwicklung und insbesondere vor der Begehung weiterer Straftaten zu bewahren". Sollte es sich dennoch als notwendig erweisen, kann der Richter den Unterbringungsbefehl jederzeit in einen Haftbefehl umwandeln. Wie Rechtsanwalt Martin Kretschmer, der den 14-Jährigen vertritt, auf GA-Anfrage erklärte, schweigt sein Mandant zu den Vorwürfen.

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