Bonner Landgericht Haftstrafe für Überfall auf Wettbüros

Bonn · Das Bonner Landgericht hat am Freitag einen jungen Mann zu einer Haftstrafe von vier Jahren sowie einen weiteren zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Die beiden waren an Überfällen auf Wettbüros beteiligt.

 Das Landgericht verurteilte die Angeklagten zu Jugendstrafen.

Das Landgericht verurteilte die Angeklagten zu Jugendstrafen.

Foto:  Peter Steffen/Archiv

Vier Angeklagte mussten sich seit Anfang November wegen eines versuchten Überfalls auf zwei Wettbüros in der Bonner Altstadt und in Godesberg vor dem Bonner Landgericht verantworten. Zwei von ihnen sind am Freitagmittag zu Jugendstrafen von vier Jahren sowie einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Die Richter der 2. Großen Strafkammer sahen es als erwiesen an, dass einer der beiden zur Tatzeit 19-Jährigen von den anderen dazu gebracht werden sollte, die Büros zu überfallen und die Beute zum größten Teil seinen Auftraggebern auszuhändigen. Ein Verfahren war zwischenzeitlich eingestellt worden, da keiner der Zeugen den Mann identifizieren konnte. Der vierte Angeklagte, der den Richtern mittlerweile als Drahtzieher gilt, war zum Prozessauftakt erst gar nicht erschienen und ist seither flüchtig.

„Sie sind deshalb so gefährlich, weil Sie so schwach sind“, sprach der vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen den Mann direkt an, der zu vier Jahren Haft verurteilt wurde. Er habe sich nämlich von den übrigen Beteiligten zu den Überfällen drängen lassen. Mit dem Mitverurteilten verband ihn eine langjährige Freundschaft und so stellte es offenbar auch zunächst kein Problem dar, dass der alte Freund seinem Kumpel einen lukrativen aber illegalen „Nebenverdienst“ anbot. Er solle das Wettbüro in der Altstadt überfallen, von der erwarteten fünfstelligen Beute könne er zehn Prozent behalten.

Die beiden ersten Versuche scheiterten jedoch, ohne dass der 19-Jährige das Büro überhaupt betrat. Seine Auftraggeber vertröstete er mit Ausreden, was sie zunehmend wütend machte. Vor dem dritten Anlauf drohten sie ihm Gewalt an und brachten ihn so dazu, das Wettbüro tatsächlich zu überfallen. Die ganze Operation dauerte allerdings nur maximal 15 Sekunden, denn der Mitarbeiter wusste sich erfolgreich zur Wehr zu setzen.

Nun forderten die Hintermänner den jungen Mann unter erneuter Gewaltandrohung auf, ein Büro derselben Kette in Bad Godesberg zu überfallen. Diesmal war der Angeklagte aber klüger, setzte sich in ein Café und rief von dort aus die Polizei an. Die vierjährige Jugendstrafe verdanke er „seiner extrem kurzen Zündschnur“ wie es Schmitz-Justen ausdrückte. Er bezog auch einige Vorstrafen in das Urteil mit ein. Außerdem wurde er noch in einem weiteren Fall schuldig gesprochen: Er hatte bereits im Juni 2020 im Streit eine junge Frau am Niederkasseler Rheinufer geschlagen.

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