Amtsgericht Bonn Haftstrafe wegen Bombendrohung bei Obi

Bonn · Der 42-Jährige hatte sich über die Kassiererin geärgert. „Das war doch nur ein Spaß“, beteuerte er nun vor dem Bonner Amtsgericht. Es half nichts: Er muss jetzt ins Gefängnis.

Es war der Tag nach den Terroranschlägen von Paris am 17. November 2015, bei denen 130 Menschen starben und 352 verletzt wurden. Und im Obi-Baumarkt in Bad Godesberg ärgerte sich mittags ein Kunde so über eine Kassiererin, die seine Einkaufstasche einsehen wollte, dass er beim Verlassen des Marktes drohte: „Ich habe die Bombe eh schon versteckt. Viel Spaß beim Suchen.“ Dann verließ er mit schnellen Schritten den Baumarkt.

Dieser leichtfertig dahin gesagte Satz löste am 18. November einen Großalarm der Polizei aus: Die Kunden wurden aufgefordert, den Baumarkt wegen eines „technischen Defektes“ zu verlassen, das gesamte Gebäude wurde evakuiert, die Godesberger Straße und auch angrenzende Straßen gesperrt. Fünf Stunden lang suchten Spezialeinheiten mit Sprengstoffhunden nach einem möglichen Bombenversteck. Nach dem „Bombendroher“, der sein Gesicht in der Überwachungskamera hinterlassen hatte, wurde öffentlich gefahndet. Einen Tag später stellte sich der 42-Jährige der Polizei.

Störung des öffentlichen Friedens

„Das war doch nur ein Spaß“, beteuerte er nun vor dem Bonner Amtsgericht, wo er sich wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Drohung mit einer Straftat verantworten musste. Die Kassiererin habe doch erkannt, rechtfertigte er sich, dass er es nicht ernst gemeint habe. Sie habe doch gelacht. Aber die 27-jährige Studentin an der Kasse war sich da gar nicht sicher gewesen: „Seinen Gesichtsausdruck beim Rausgehen habe ich nicht sehen können“, erklärte sie als Zeugin. Und weil so viele Kunden im Baumarkt waren, informierte sie den Marktleiter. Der 35-Jährige entschied sofort, die Polizei einzuschalten. Die Nervosität und Unsicherheit nach den Attentaten von Paris sei sehr groß gewesen.

Zwar räumte der Polizist, der die Evakuierung angeordnet hatte, im Prozess ein: „So richtig geglaubt hat das vor Ort niemand. Aber wir mussten unsere Pflicht tun.“ Keiner der Zeugen wollte sich später vorwerfen lassen, man habe nichts gemacht. Der Angeklagte, der zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, zeigte sich im Prozess erschüttert darüber, was er mit seiner flapsigen Bemerkung ausgelöst hatte: „Es kann nicht sein, dass ich mich wegen der Spinner einschränken lasse“, sagte er im letzten Wort. Doch dann erklärte er einsichtig: „Aber ich verstehe, dass sie fehl am Platze war.“

Die Strafrichterin verurteilte den 42-Jährigen dennoch zu sechs Monaten Haft auf Bewährung – und damit zu einer deutlichen Strafe. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil. Ihm drohen überdies Schadensersatzforderungen für den Großeinsatz der Polizei.

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