Prozess in Bonn Handydieb drohen fünf Jahre Haft

Bonn · Es geht um viel für einen 21-Jährigen, der sich seit am Dienstag mit seiner ehemaligen Freundin (16) vor dem Landgericht verantworten muss: Dem jungen Mann droht bei einer Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung eine Mindeststrafe von fünf Jahren.

Es geht zwar "nur" um das sogenannte Abziehen eines Handys. Bei der Tat soll der Erwachsene dem Opfer allerdings ein schwarzes Springmesser mit etwa zehn Zentimeter langer Klinge vor die Brust gehalten haben. Das bestritten die beiden Angeklagten am ersten Verhandlungstag jedoch vehement.

Das ehemalige Liebespaar räumte zwar ein, einem 15-Jährigen in der Nacht auf den 8. März dieses Jahres sein iPhone 6 im Wert von 800 Euro abgenommen zu haben. "Es war aber zu keinem Zeitpunkt ein Messer im Spiel", so Martin Kretschmer, der Verteidiger des in Untersuchungshaft sitzenden jungen Mannes.

Laut den Angeklagten hatte die Jugendliche das spätere Opfer während einer Party auf der Beueler Rheinseite unter der Nordbrücke gefragt, ob sie mit dessen Smartphone ein Taxi rufen dürfe. Mit dem Handy sei auch ein Taxi gerufen worden, so die 16-Jährige. Dann ging das Pärchen allerdings nach eigenen Angaben einfach über die Brücke Richtung Römerbad davon.

Der Handybesitzer sei zwar hinterhergekommen und habe sein Handy zurückgefordert. Doch die 16-Jährige entgegnete dem Opfer auf der Brücke laut dem Komplizen nur: "Pech für dich, du wurdest abgezogen." Die Staatsanwaltschaft wirft dem Duo hingegen vor, den 15-Jährigen und einen gleichaltrigen Freund von der Party gelockt und auf der linksrheinischen Seite ausgeraubt zu haben. Auch der zweite Jugendliche habe sein Handy abgeben sollen.

Pärchen soll weitere Diebstähle begangen haben

Als dieser sagte, er habe keines dabei, soll die 16-Jährige ihn abgetastet und durchsucht haben, um die Behauptung zu überprüfen. Dass es ein zweites Opfer gegeben habe, verneinten die Angeklagten am Dienstag unisono.

Sie müssen sich in dem Prozess noch für weitere Diebstähle von Handys und Handtaschen verantworten. Offenbar haben sie stets versucht, das Diebesgut zu verkaufen - entweder für Geld oder gleich im Tausch für Marihuana. Dabei scheinen sie auch vor Bekannten nicht Halt gemacht zu haben: In der Wohnung eines Freundes soll sich die 16-Jährige das Handy eines anderen Besuchers mit der Bemerkung geschnappt haben, sie wolle Fotos machen. Vor Gericht gestand sie, die Wohnung dann mitsamt dem Smartphone verlassen und es sofort gegen Marihuana eingetauscht zu haben.

Da die Jugendliche eigenen Angaben zufolge aufgrund eines ausgefallenen Busses eine halbe Stunde zu spät zum Prozessbeginn erschien, wurde sie von den Richtern der Jugendstrafkammer erst einmal in Gewahrsam genommen. Die Verhandlung wird mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt.

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