Amtsgericht Bonn Hass im Netz beschäftigt Amtsgericht Bonn

Bonn · An diesem Freitag soll in Berlin das Gesetz gegen Hass im Netz verabschiedet werden. Damit wird das Bundesamt für Justiz für die Einhaltung der Löschpflicht von Hasskommentaren zuständig.

Aller Kritik zum Trotz soll an diesem Freitag in Berlin das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ verabschiedet werden: das Gesetz gegen Hass im Netz. Mit weitreichenden Folgen für Justizbehörden in Bonn: Das Bundesamt für Justiz ist für die Verfolgung von Verstößen gegen die Löschpflicht von Hass und Hetze zuständig, das Amtsgericht soll die alleinige Instanz werden, um im Streitfall die Strafbarkeit von Kommentaren auf Facebook und Co. zu prüfen und womöglich Bußgelder in Millionenhöhe zu verhängen.

Wie viel Zusatzarbeit das bedeutet und wie das Bonner Gericht dafür ausgerüstet werden muss, ist indes völlig unklar. Denn die infolge von massiver Kritik vorgenommenen Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf hat bisher niemand dem Amtsgericht mitgeteilt, wie dessen Direktorin Birgit Niepmann dem GA auf Anfrage bestätigte. „Der Inhalt des endgültigen Gesetzentwurfs ist uns nicht bekannt“, erklärte sie.

Der erste Entwurf hingegen schon, und der rief massive Proteste seitens des für das Bonner Amtsgericht zuständigen Landes NRW in Berlin hervor: Nur 200.000 Euro jährliche Kosten waren in dem Entwurf als „Erfüllungsaufwand“ veranschlagt worden für zusätzliche Stellen von Richtern und Geschäftsstellenmitarbeitern. Ein Betrag, der auf Antrag des Landes auch vom Bundesrat als völlig „unrealistisch und nicht plausibel“ eingeschätzt werde und zu der Aufforderung an den Bundestag geführt habe, die Kosten korrekt abzuschätzen, wie NRW-Justizministeriumssprecher Marcus Strunk dem GA auf Anfrage mitteilte.

39,5 neue Stellen für Zusatzaufwand

Tatsächlich weiß niemand, wie viele Beschwerden von Betroffenen von Hetze und Hass im Netz beim Bundesamt für Justiz nach dem geplanten Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober und der anschließenden Drei-Monats-Frist für die Netzwerke, ein Beschwerdemanagement aufzubauen, eingehen werden. Für den zusätzlichen Arbeitsaufwand hat das Bundesjustizministerium dem BfJ in Bonn 39,5 neue Stellen zugestanden. Doch wie viel Arbeit auf das Amt zukommt, weil Facebook, Twitter und Youtube rechtswidrige, beziehungsweise strafbare Kommentare nicht fristgerecht löschen und deshalb mit Bußgeldern belegt werden müssen, ist laut BfJ-Sprecher Thomas Ottersbach nicht abzusehen.

Das weiß auch beim Bundesjustizministerium niemand. Allerdings ist man dort davon überzeugt, dass der neue Gesetzentwurf das Bonner Amtsgericht nicht mehr so stark belastet, wie Ministeriumssprecher Philip Scholz mitteilte. Denn im Gegensatz zum ersten Entwurf sei nun nicht mehr jeder Einzelfall, in dem Betroffene sich über das Nichtlöschen von Hetze oder Hasskommentaren beschweren, vom BfJ dem Amtsgericht zur Vorabentscheidung über die Strafbarkeit des Inhalts vorzulegen. Nur wenn sich die Beschwerden gegen eine Plattform häuften, seien einige der Fälle dem Gericht zur Prüfung vorzulegen – im Übrigen auch nicht mehr als Muss-, sondern als Soll-Vorschrift.

Zur Frage, inwiefern sich ein Soll von einem Muss unterscheidet, antwortete Scholz: „In Fällen, in denen es bereits eine höchstrichterliche Entscheidung gibt, ist eine Entscheidung des Amtsgerichts nicht mehr nötig.“ Inwieweit das zur Entlastung führen wird, bleibt abzuwarten. Kritiker sprechen davon, die Änderungen hätten das ursprüngliche Vorhaben ausgehöhlt, seien vage und unverständlich. So heißt es nun nicht mehr, die Löschung strittiger Fälle müsse nach spätestens sieben Tagen erfolgen, sondern „zügig“.

Bußgelder in Millionenhöhe

Für Amtsgerichtsdirektorin Birgit Niepmann steht jedenfalls fest: Das neue Gesetz stellt eine große Herausforderung dar. „Und es besteht eine hohe Erwartung an die Umsetzung.“ Schließlich gehe es nicht um die Ahndung eines Verkehrsverstoßes, sondern um die Verhängung eines Bußgeldes in Millionenhöhe, und das müsse sehr sorgfältig geprüft werden. Aber das sei mit der bestehenden personellen Ausstattung nicht zu schaffen. „Da kommt eine Aufgabe auf uns zu, für die wir die Unterstützung des Landes brauchen. Dann schaffen wir das auch“, sagte sie.

Zu lange Zeit lassen sollte sich die neue NRW-Landesregierung damit nicht, wenn das Gesetz an diesem Freitag verabschiedet wird und am 1. Oktober in Kraft tritt. Dass dies der Fall sein wird, daran hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, der Bonner SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Kelber, keinen Zweifel, wie er dem GA versicherte.

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