Urteil Hauptkommissar neun Jahre nicht im Dienst

BONN · Über diesen Fall spricht das ganze Polizeipräsidium: Ein gut bezahlter Beamter (Besoldungsstufe A 12) war insgesamt neun Jahre krankgeschrieben.

Kurz vor seiner regulären Pensionierung kehrte er zurück, wurde aber von Behördenleiterin Ursula Brohl-Sowa in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Das schmälert seine Pension. Der Mann klagte - und verlor. Ein Extremfall, der nicht typisch sei, heißt es bei Gericht.

Der Hauptkommissar litt offenbar jahrelang unter psychischen Problemen. Ärzte und Gutachter diagnostizierten unter anderem Depressionen, Angststörungen und einen Tremor, wie aus dem Urteil hervorgeht, das vom Kölner Verwaltungsgericht im Dezember 2014 gefällt worden ist. Zwischen 1988 und 2013 sei der Mann sieben Mal in stationärer psychiatrischer Behandlung gewesen. Im November 2004 ließ er sich krankschreiben.

Laut Gericht forderte ihn das Land als Arbeitgeber mehrfach vergeblich auf, sich einer polizeiärztlichen Untersuchung zu stellen, um seine Dienstfähigkeit prüfen zu können. Im September 2013 wollte der Hauptkommissar wieder arbeiten - im Rahmen einer Wiedereingliederung. Doch er trat den Dienst nicht an, sondern präsentierte neue Krankschreibungen bis zum Jahresende. Die angebliche "Magen- und Darminfektion" werteten die Richter später als "wahrheitswidrige Schutzbehauptung".

Als die Behörde den Mann zum 1. Januar 2014 zwangspensionierte, begründete sie das unter anderem mit der langjährigen "Verweigerungshaltung" des Beamten. Es sei nicht zu erwarten, dass er seinen Dienstpflichten gesundheitlich noch genügen könne. Gegen diese Verfügung klagte er erfolglos. Das Urteil ist rechtskräftig.

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