Fall Niklas P. Hauptverdächtiger Walid S. bleibt in U-Haft

Bonn · Der Verdächtige Walid S. sitzt schon länger als sechs Monate in U-Haft, die Hauptverhandlung hat aber noch nicht begonnen. Daher hat sich nun das Oberlandesgericht Köln mit dem Fall Niklas P. befasst.

Der Hauptangeklagte im Fall des am 7. Mai in Bad Godesberg getöteten 17-jährigen Niklas P. bleibt weiterhin hinter Gittern. Wie das Kölner Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag mitteilte, habe der 2. Strafsenat beschlossen, den 20-jährigen Walid S. nicht aus dem Gefängnis zu entlassen, obwohl die gesetzliche Frist für Untersuchungshaft überschritten ist. Walid S. wurde Mitte Mai in Haft genommen.

Wie in allen Fällen, in denen ein Beschuldigter länger als sechs Monate in U-Haft sitzt, bevor die Hauptverhandlung begonnen hat, muss das Oberlandesgericht von Amts wegen prüfen, ob die weitere U-Haft gerechtfertigt ist. Und das ist sie nach Auffassung des Kölner OLG. Wie dessen Sprecher Ingo Werner erklärte, hat der 2. Strafsenat die Einschätzung der für den Fall zuständigen Bonner Jugendstrafkammer bestätigt, wonach ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund gegen Walid S. bestehe.

Und da die Ermittlungen in dem Fall „schwierig und umfangreich gewesen und mit der in Haftsachen gebotenen Beschleunigung durchgeführt worden seien, dürfe die Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus andauern“, zumal der Prozess im Januar beginnen solle.

Tatsächlich steht inzwischen fest: Die Hauptverhandlung gegen Walid S. wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge und seinen 21-jährigen Mitangeklagten Roman W. beginnt am 20. Januar. Und wie Walid S.'s Verteidiger Martin Kretschmer auf GA-Anfrage bestätigt, hat das Gericht bisher 17 Prozesstage bis Ende März bestimmt.

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