Landgericht Bonn Hautärztin muss nach missglückter Zeh-OP zahlen

Bonn. · Eine Bonner Hautärztin muss nach einer missglückten Zeh-Operation Schmerzensgeld an eine Patientin zahlen. Die Patientin hatte sich im Rahmen der Behandlung Verbrennungen zugezogen.

 Eine Bonner Hautärztin wird ihrer Patientin nach einer missglückten Operation Schmerzensgeld zahlen. Das wurde vor dem Bonner Landgericht entschieden.

Eine Bonner Hautärztin wird ihrer Patientin nach einer missglückten Operation Schmerzensgeld zahlen. Das wurde vor dem Bonner Landgericht entschieden.

Foto: dpa/Daniel Naupold

Plötzlich zuckte die Patientin während der ambulanten Operation zusammen: Sie empfand einen brennenden Schmerz auf dem linken Fußrücken. Als sie genauer hinschaute, sah sie mit Entsetzen, dass das Gerät, mit dem sie gerade behandelt wurde, brannte. Die Hautärztin soll daraufhin, so jedenfalls die Erinnerung der 60-jährigen Patientin, aufgesprungen sein und den sogenannten Elektrokauter, mit dem Blutungen gestillt werden, unter fließendes Wasser gehalten haben. Anschließend sei die Behandlung abgebrochen, die Wunden gesalbt und verbunden und die Patientin entlassen worden.

Die missglückte Operation an ihrem linken großen Zeh und den Schmerz jedoch konnte die Patientin nicht einfach wegstecken: Vor dem Bonner Landgericht verklagte sie die Bonner Hautärztin auf 6000 Euro Schmerzensgeld, wie Gerichtssprecherin Patricia Meyer am Dienstag auf Anfrage mitteilte: Immerhin war die damals noch 57-Jährige eigens nach Bonn gereist, um sich wegen einer Entzündung am Großzeh, ausgelöst durch einen eingewachsenen Nagel, helfen zu lassen. Die Fachärztin schlug ihr eine Nagelkeiloperation vor, die schließlich am 9. Mai 2018 in den Praxisräumen der Medizinerin stattfand. Durch die Verletzungen, so die Klägerin, sei sie fast fünf Wochen lang krank geschrieben gewesen, da sie ihren Fuß nicht richtig habe belasten können.

Medizinerin bestreitet die Vorwürfe der Patientin

Die Hautärztin jedoch wehrte sich gegen den Vorwurf einer fehlerhaften Behandlung. Vielmehr habe die Patientin, so schreibt sie, bereits bei der Lokalanästhesie über Brennen und Schmerzen geklagt, möglicherweise habe es sich dabei um eine allergische Reaktion gehandelt. Nachdem die heute 60-Jährige ihren Fuß unter fließendes Wasser gehalten habe, habe sich die Rötung auch beruhigt. Einen Brand am Gerät habe es nicht gegeben, auch nicht  entsprechende Verletzungen, bestritt die Beklagte. Zudem habe sie die Behandlung keineswegs abgebrochen.

Eine private Gutachterin jedoch hatte die Fotos des Fußes unter die Lupe genommen und kam zu dem Ergebnis: Die Verletzungen seien durchaus vereinbar mit einer Verbrennungsreaktion zweiten Grades. Eine allergische Reaktion hingegen sei eher nicht wahrscheinlich. Die Kammervorsitzende gab zusätzlich den Hinweis, dass es durch Elektrokauter durchaus zu Verbrennungen komme, auch ohne dass es eine offene Flamme gebe. Das sei durchaus gerichtsbekannt.

Am Ende lenkte die verklagte Hautärztin ein – und die Parteien einigten sich auf einen Vergleich: Jetzt zahlt die Medizinerin 2500 Euro Schmerzensgeld an die Patientin, dazu Anwaltskosten über 334 Euro. (AZ: LG Bonn  9 O 215/20) scu

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