Urteil des Amtsgerichts Bonn Heimbetreiber muss Schadenersatz zahlen

Bonn · Die Schließung von Haus Dottendorf vor drei Jahren hatte ein juristisches Nachspiel. Die Klägerin, frühere Heimbewohnerin, klagte die Mehrkosten für Umzug und teurere Einrichtung erfolgreich ein.

Im Fall der Zwangsschließung von Haus Dottendorf vor drei Jahren wegen gravierender Pflegemängel muss der Heimbetreiber den Bewohnern Schadenersatz leisten. Mit einem entsprechenden Urteil gab das Amtsgericht Bonn einer Klägerin Recht, die wegen der kurzfristigen Schließung ihrer Einrichtung in Bonn in ein teureres Heim umziehen musste. Der Heimbetreiber muss Mehrkosten für Umzug und Unterbringung von fast 5000 Euro tragen, wie es in der am Montag bekanntgewordenen Entscheidung heißt.

Wie berichtet, hatte der Landesverband der Ersatzkassen (VDEK) Anfang 2015 eine fristlose Kündigung des für die Heimzulassung nötigen Versorgungsvertrages ausgesprochen, nachdem im Haus Dottendorf die medizinisch-pflegerische Versorgung der Senioren nicht mehr sichergestellt war.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz, die die Klägerin unterstützt hatte, begrüßte das Urteil als wegweisend. „Auf die Träger steigt damit der Druck, Pflegemängel rasch abzustellen“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch in Dortmund. Mängel in den 13 600 Pflegeheimen in Deutschland kämen immer wieder vor. Doch sei es die absolute Ausnahme, dass eine Heimaufsicht eine Einrichtung wegen gravierender Mängel schließe. „Grund dafür ist auch, dass ein Zwangsumzug für die Bewohner sehr belastend ist“, erklärte Brysch. Hinzu kämen Umzugs- und höhere Heimkosten. Bislang seien ausschließlich die Bewohner auf diesen Mehrausgaben sitzengeblieben.

Stiftung bezeichnet Urteil als bundesweit wegweisend

Die Klägerin war Bewohnerin im Haus Dottendorf, das Anfang 2015 von der Heimaufsicht aufgrund gravierender Pflegemängel geschlossen worden war. Die knapp 100 Bewohner mussten innerhalb von zwei Tagen in anderen Einrichtungen unterkommen. Im Oktober 2016 hatte das Verwaltungsgericht Köln eine Klage der Betreiber abgewiesen und die Schließung als rechtmäßig bestätigt.

Zum Zeitpunkt der Schließung war die in Bonn klagende Bewohnerin 77 Jahre alt und hatte Pflegestufe 2. In dem neuen Heim musste sie 8,67 Euro am Tag mehr bezahlen. Nach 442 Tagen starb sie. Die Erben führten das Verfahren fort. Auch der Prozessbevollmächtigte, der Hamburger Rechtsanwalt Oliver Tolmein, begrüßte die Entscheidung. Das Bonner Urteil werde bundesweite Auswirkungen haben.

Aktenzeichen:118 C 253/16(mit Material von epd)

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