Bonner Schöffengericht Hohe Geldstrafe für Prügelattacke

Bonn · Der Geduldsfaden riss einem 36 Jahre alten Taxifahrer, als er in einer Sackgasse in Oberkassel hinter einem Paketlieferwagen gefangen war. Weil der Hobbyboxer zwei Geschäftsmännern, deren Pakete gerade von dem Kurierfahrer eingeladen wurden, mehrere Schläge verpasste, wurde der Angeklagte jetzt vom Bonner Amtsgericht zur Zahlung einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt.

 Wegen einer Prügelattacke ist ein Taxifahrer verurteilt worden.

Wegen einer Prügelattacke ist ein Taxifahrer verurteilt worden.

Foto: dpa

3200 Euro (80 Tagessätze à 40 Euro) muss er nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung zahlen.

In die Falle geraten war der Taxifahrer am Nachmittag des 28. Juli 2014. Damals hatte er einen Fahrgast bis ans Ende der Sackgasse gebracht. Auf dem Rückweg versperrte ihm dann der Kurierwagen die Weiterfahrt. Das Geschäft der Brüder wird an jedem Werktag von dem Kurierdienst angefahren, da sie auch einen Onlinehandel betreiben.

Der Fahrer an diesem Tag war jedoch zum ersten Mal vor Ort und blockierte die Straße. „Er hat nicht besonders gut geparkt“, konstatierte vor Gericht selbst der ebenfalls 36 Jahre alte Geschäftsführer.

Da dem Taxifahrer eine neue Fahrt bevorstand, hatte er es eilig. Daher gab es einen Wortwechsel zwischen ihm und dem Geschäftsmann, der neben dem Kurierwagen stand. Im Prozess vor dem Schöffengericht wurde dem Angeklagten vorgeworfen, aus dem Fahrzeug gesprungen und auf den gleichalten Geschäftsmann eingeschlagen zu haben.

Als der jüngere Bruder dazwischenging, soll auch er noch Schläge abbekommen haben. „Der wusste genau, was er tat“, war sich der 36 Jahre alte Unternehmer in Anspielung auf das Hobby des Taxifahrers, Boxen, sicher.

Dann eskalierte die Situation: Die Brüder liefen in ihr Geschäft, holten ihren Hund, einen Dobermann, und einen Baseballschläger. Als sie zurück auf die Straße kamen, soll der Taxifahrer mit seinem Fahrzeug auf die beiden zugefahren sein. Sowohl den 36-Jährigen als auch den Hund habe er dabei angefahren.

Der Unternehmer landete nach eigenen Angaben sogar auf der Motorhaube. In diesem Moment soll der seitlich stehende 33-Jährige mit dem Baseballschläger auf die Windschutzscheibe geschlagen haben. Letztlich beruhigte sich die Situation, und die Streithähne warteten auf die hinzugerufene Polizei.

Der Angeklagte stritt im Prozess vehement ab, zugeschlagen und jemanden angefahren zu haben. Er will sich gegen die Brüder nur gewehrt und diese im Gerangel lediglich weggestoßen haben. Als die Geschäftsmänner ihren Hund holten, habe er eine „irrsinnige Panik“ bekommen.

Das Schöffengericht war sich letztlich sicher, dass der erste Angriff vom Taxifahrer ausging. Der Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurde hingegen verworfen.

Abgeschlossen ist der Fall für die Justiz noch nicht: Wie zu erfahren war, hat der Taxiunternehmer den jüngeren Geschäftsmann auf Zahlung von 4000 Euro Schadensersatz verklagt. Durch die Schläge mit dem Baseballschläger sei das Fahrzeug schwer beschädigt worden. Der Zivilprozess soll demnächst vor dem Amtsgericht stattfinden.

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