Vor dem Bonner Landgericht Hohe Haftstrafe für Wohnungseinbrecher

Bonn · Der 21-jährige Asylbewerber aus Marokko wollte mit Einnahmen aus der Tat offenbar seine Drogensucht finanzieren. Das Gericht verurteilt ihn zu drei Jahren und drei Monaten Haft.

Das Bonner Landgericht urteilte im Fall eines Wohnungseinbruchs.

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„Das war ein Schrei, bei dem man sofort weiß, was passiert ist!“: Worte, mit denen ein 51-jähriger Familienvater als Zeuge vor Gericht den Schock beschrieb, mit dem er angesichts eines Einbrechers in seinem frisch bezogenen Haus in der Nacht vom 18. auf den 19. Dezember vergangenen Jahres aus dem Schlaf geschreckt wurde. Nun ist der Einbrecher vor dem Bonner Landgericht wegen Wohnungseinbruchdiebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Ausgestoßen hatte den Schrei die Ehefrau des 51-Jährigen, die den Einbrecher auf frischer Tat ertappt hatte.

Das schmucke Anwesen im Herzen des ehemaligen Diplomatenviertels hatte es der Familie vom ersten Blick an angetan: „Das ist unser Traumhaus“, hatte die Frau das Gericht wissen lassen. So seien sie auch trotz des Schocks – anders, als viele Einbruchsopfer – niemals auf die Idee gekommen, sich nach dem Vorfall nach einem neuen Zuhause umzusehen. „Das war unsere dritte Nacht nach dem Umzug“, erinnerte sich die zweifache Mutter.

Der Einbrecher kam in der Nacht

Man habe gerade die letzten Kisten ausgepackt und das neue Zuhause in einen leidlich bewohnbaren Zustand versetzt. Gegen neun Uhr abends habe sich die ganze Familie dann als kleine Belohnung Essen ins Haus liefern lassen, bevor man müde in die Betten fiel. Sowohl das Elternschlafzimmer als auch die Räume der acht- und 13-jährigen Jungen liegen im Obergeschoss.

„Mitten in der Nacht“, so erzählte es die äußerst gefasst wirkende 50-Jährige dem Gericht – habe sie dann gehört, wie jemand ihre Schlafzimmertüre geöffnet und fast sofort auch wieder geschlossen habe. „Ich war fest davon überzeugt, dass mein jüngerer Sohn zur Toilette wollte“, so die Mutter.

So sei sie ebenfalls aufgestanden und auf den Flur getreten. Dort habe sie gegen das vom Mondlicht erhellte Fenster die Silhouette eines Mannes gesehen und ihr sei sofort klar gewesen, dass es sich um einen Einbrecher handeln musste. Es folgte der eingangs erwähnte Schrei, der augenblicklich den Familienvater auf den Plan rief.

Einsatz von Pfefferspray gegen den Hausherrn

Nun ging alles ganz schnell, der Ertappte wollte offenbar die Treppe wieder hinunterstürmen, um das Haus durch die offenstehende Terrassentüre verlassen. Das gelang ihm auch. Auf dem Treppenabsatz setzte er allerdings noch ein Pfefferspray gegen den Vater ein, der dadurch an den Augen verletzt wurde und Atembeschwerden erlitt. Zuvor hatte der Einbrecher noch knapp 500 Euro sowie die Armbanduhr und das Handy des ältesten Sohnes erbeutet.

Dank Letzterem fiel es der schnell herbeigerufenen Polizei dann auch nicht allzu schwer den Einbrecher zu stellen: Die Handy-Ortung wies den Beamten den Weg in die nahegelegene Zentrale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (ZUE). Bei dem Verurteilten handelt es sich um einen 21-jährigen drogensüchtigen Marokkaner, der mit dem Einbruch offenbar seine Sucht finanzieren wollte. Nach der Tat hatte er sich gleichermaßen geständig wie reuig gezeigt: Mit in der Übersetzung einigermaßen schwülstig klingenden Worten hatte er sich bei seinen Opfern entschuldigt.

Staatsanwaltschaft und die als Nebenkläger auftretenden Opfer hatten eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert. Das Gericht attestierte dem Angeklagten aber wegen seines Alkohol- und Drogenkonsums eine verminderte Schuldfähigkeit. Durch das geringere Strafmaß kann der Mann, dessen Asylantrag bereits abgelehnt wurde, in rund anderthalb Jahren abgeschoben werden.