WCCB-III-Verfahren Hong schweigt auch am zweiten Prozesstag

Bonn · Es ist der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen Young-Ho Hong, den ehemaligen Bauchef des World Conference Center Bonn (WCCB), vor der 7. Wirtschaftsstrafkammer. Und wieder sitzt der in Berlin lebende 51-jährige Südkoreaner als Statist neben seinen Verteidigern, die sich als erstes vom Gericht eine Abfuhr einhandeln.

Das weist deren Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wegen einer angeblich falsch besetzten Richterbank als unbegründet ab und erteilt Staatsanwalt Oliver Hefele das Wort.

Und der hält Hong nun alle in der Anklage aufgelisteten Vorwürfe vor: 15 Fälle von Betrug, elf Fälle von Untreue, und immer soll Hong gewerbsmäßig gehandelt haben, um sich einen "Vermögensvorteil von erheblichem Ausmaß und erheblicher Dauer" zu verschaffen. Mit anderen Worten: Hong soll mit Täuschungen und Tricks die Baukasse geplündert haben. Schaden laut Anklage: fast vier Millionen Euro. Er soll unter anderem Rechnungen doppelt gestellt oder Rechnungen ohne Gegenleistung eingereicht haben.

Immer wieder fallen in der Anklage auch die Namen der ursprünglich mit ihm angeklagten drei Bediensteten des Städtischen Gebäudemanagements (SGB), die für die Kontrolle eben dieser Rechnungen eingesetzt waren. Doch, so Staatsanwalt Hefele: Der frühere SGB-Chef Friedhelm Naujoks und seine beiden Mitarbeiter prüften nicht die Berechtigung der Rechnungen, sondern zeichneten sie nur als "sachlich und rechnerisch richtig" ab. Bestraft werden Naujoks und Co. dafür nicht mehr. Das Gericht stellte die Verfahren gegen sie vor Prozessbeginn gegen Geldauflagen ein.

Bevor der Prozesstag zu Ende geht, versuchen es die Verteidiger noch einmal: Sie beantragen, das Verfahren wegen überlanger Dauer einzustellen, und weil Architekt Hong als Freiberufler durch den Prozess in seiner Berufsausübung unangemessen behindert werde. Über diesen Antrag muss das Gericht nun entscheiden. Hong jedenfalls, so seine Verteidigung, wolle sich erst einmal nicht zu den Vorwürfen äußern. Und auch nicht zu seiner Person.

Nun will sich das Gericht zur Wahrheitsfindung dessen bedienen, was im Vorfeld aktenkundig geworden ist, wie Kammervorsitzender Jens Rausch erklärt. Dazu gehören auch die Protokolle früherer Vernehmungen durch Polizei und Ermittlungsrichter, bei denen sich Hong geäußert hat. Zudem soll laut Richter Rausch ein LKA-Beamter einen Einblick in das Projekt WCCB geben, damit auch die Schöffen verstehen, worum es geht.

Und: Der bereits verurteilte Ex-WCCB-Investor Man-Ki Kim und ein zurzeit inhaftierter Rechtsberater sollen als Zeugen gehört werden. Was im Fall Kim nicht unbedingt erfolgversprechend ist: Wo er sich aufhält, ist nicht bekannt. Wie Rausch erklärte, wolle die Kammer ein Rechtshilfeersuchen an Südkorea stellen und Kim, wenn möglich, per Videoschaltung vernehmen. Damit hat die Kammer Erfahrung: Auch im Verfahren gegen Kim wurden Zeugen rund um den Erdball auf diese Weise im Bonner Gerichtssaal gehört.

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