Bonner Amtsgericht Hooligan zu Geldstrafe verurteilt

Bonn · Ein 25-Jähriger aus Bonn hat sich gegen die Festnahme am Sportpark Nord gewehrt. Obwohl gegen den Angeklagten ein bundesweites Stadionverbot galt, hatte er sich am Tattag vor dem Stadion aufgehalten. Nun musste er sich vor Gericht verantworten.

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Gar nicht einverstanden war ein 25 Jahre alter Hooligan aus Bonn damit, dass Polizisten ihn vor dem Sportpark Nord festnehmen und ihm Fußfesseln anlegen wollten. Der polizeibekannte Randalierer wehrte sich heftig gegen die Festnahme. Die Aktion im Zuge eines Freundschaftsspiels des Bonner SC gegen die Sportfreunde aus Siegen am 1. August 2015 brachte den vorbestraften Hooligan nun einmal mehr vor Gericht.

Die Aktion im Zuge eines Freundschaftsspiels des Bonner SC gegen die Sportfreunde aus Siegen am 1. August 2015 brachte den vorbestraften Hooligan nun einmal mehr vor Gericht. Obwohl gegen den Angeklagten, der momentan eine Umschulung zum Elektriker macht, ein bundesweites Stadionverbot galt, hatte er sich am Tattag vor dem Stadion aufgehalten. Dort war es zu der Auseinandersetzung mit den Polizisten gekommen, nachdem er Beleidigungen ausgestoßen hatte.

Bereist drei Monate zuvor war der Hooligan in Siegen aufgefallen: Im Mai wollte er trotz des bereits geltenden Stadionverbots ein Spiel der Sportfreunde gegen Alemannia Aachen verfolgen. Die Folge war allerdings eine Anklage wegen Hausfriedensbruchs.

Vor dem Amtsgericht erklärte der mit erheblicher Verspätung vor der Strafrichterin erschienene 25-Jährige, dass er sich damals des verhängten Stadionverbots nicht richtig bewusst gewesen sei. Er habe es noch nicht „schwarz auf weiß“ gehabt. Bei dem Vorfall in Bonn fand er das Vorgehen der Polizisten übertrieben. „Man hätte mich auch normal abführen können“, sagte der Angeklagte.

Dass sein Verhalten nicht hinzunehmen ist, machte die Richterin dem Hooligan bei der Urteilsverkündung klar: Wegen Beleidigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte wurde der Bonner zur Zahlung einer Geldstrafe von 2700 Euro (90 Tagessätze à 30 Euro) verurteilt. Der Fall des Hausfriedensbruchs wurde hingegen eingestellt.

Dass der 25-Jährige vor der Anwendung von Gewalt nicht zurückschreckt, hat er bereits in der Vergangenheit bewiesen. Im vergangenen Jahr musste er schon einmal eine Geldstrafe zahlen: In Aachen hatte er im Februar 2015 vor einem Spiel der Alemannia gegen Rot-Weiß Essen mit mehreren weiteren Randalieren einen Bus mit Fans aus Essen angegriffen und dabei mit einem Regenschirm auf einen Polizisten eingeschlagen.

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