Auswirkungen der Bettensteuer in Bonn Hoteliers ärgern sich über hohe Bürokratiekosten

BONN · Die Bonner Hotelbesitzer kämpfen aufgrund der Bettensteuer mit hohen Kosten. Die Stadt rechnet ab 2017 mit zusätzlichen Einnahmen von 1,12 Millionen Euro.

 Das Beethovenhaus in der Bonngasse ist für Touristen ein Muss während ihres Besuch in der Stadt. Wer dann in einem Hotel übernachtet, für den müssen Hoteliers Bettensteuer entrichten.

Das Beethovenhaus in der Bonngasse ist für Touristen ein Muss während ihres Besuch in der Stadt. Wer dann in einem Hotel übernachtet, für den müssen Hoteliers Bettensteuer entrichten.

Foto: Volker Lannert

Carina Fassbender vom Hotel Bonn City ist genervt. „Rund eine Stunde pro Tag bin ich mit dem Papierkram beschäftigt. Wir sind ein kleines Hotel, wo jeder alles tun muss. Da fehlt diese Zeit an allen Ecken und Kanten“, macht sie ihrem Ärger Luft. Auch ein Jahr nach Einführung der Bettensteuer in Bonn läuft nicht alles rund. Nach wie vor beklagen sich Hoteliers über den Mehraufwand, den sie leisten müssen. Dass diese Einschätzung nicht etwa subjektives Empfinden, sondern messbare Realität ist, belegt eine entsprechende Studie der IHK Bonn/Rhein-Sieg (siehe unten). Mit dem Ergebnis: Jeder eingenommene Euro an Beherbergungssteuer in der Hotellerie verursacht Bürokratiekosten von 48 Cent.

Fassbender kritisiert zusätzlich noch etwas ganz anderes. „Wieso soll ich der Stadt meine Umsatzzahlen nennen? Die teile ich dem Finanzamt mit und sonst niemandem“, empört sie sich. Deshalb habe sie bisher zwar die Bettensteuer erhoben und die entsprechenden Formulare ausgefüllt. Aber: „Noch habe ich keinen Cent an die Stadt weitergeleitet“, so Fassbender. Als Konsequenz drohen ihr nun eine Steuerschätzung sowie ein Bußgeld.

Auf welcher Rechtsgrundlage die Geschäftsleute Angaben zu ihrem Umsatz machen sollen, das fragt sich auch Christoph Becker, Geschäftsführer der Dehoga Nordrhein. „Selbst wenn es in der Satzung steht, muss sich diese doch an Recht und Gesetz orientieren.“ Denn schließlich sei nicht der Hotelier steuerpflichtig, sondern der Gast. Er kündigt schon jetzt an, dass der Verband gerichtlich gegen einen Bescheid der Stadt vorgehen werde, wenn der Hotelier mehr zahlen soll, als er angegeben hat. „Sollten wir damit Erfolg haben, dann stellt sich die nächste Frage: Wer bekommt das Geld zurück? Dem Hotelier steht es nicht zu, sondern dem Gast. Und wie informiert man ihn dann?“, fragt Becker.

Selbst Gäste, die nicht zahlen müssten, legen das Geld mittlerweile auf die Rechnung drauf. „Einen Arbeitgeber kostet es sehr viel Zeit, um eine entsprechende, stets aktuelle Bescheinigung über einen geschäftlichen Aufenthalt seines Mitarbeiters auszustellen. Viele Firmen zahlen lieber die Steuer, als den enormen bürokratischen Aufwand zu betreiben“, so Becker. „Das ist ein Angriff auf die Wirtschaft.“

Selbst nach Monaten sind für Mareile Kunz, Chefin vom Hotel Astoria in Kessenich, noch nicht alle Fragen geklärt. „Es gibt immer wieder Sonderfälle, die wir nicht einordnen können“, erklärt sie. „Was ist mit Gästen, die wegen einer medizinischen Behandlung in der Stadt sind, und ihren Angehörigen? Was ist mit denen, die sich kurzfristig eine Unterkunft suchen mussten, weil ihre Wohnung wie beispielsweise nach den jüngsten Unwettern nicht bewohnbar war?“, fragt sich die Hotelbetreiberin. „Die Bettensteuer beschert uns nach wie vor jede Menge Arbeit“, so die Geschäftsführerin. Nicht das Ausfüllen der Formulare nehme viel Zeit in Anspruch. „Das erledigen wir mittlerweile ganz flott. Aber es dauert, bis wir den Abreisenden alles erklärt haben.“ Rund eine Viertelstunde Arbeit pro Gast kalkuliert sie ein. Dabei sei es sehr ärgerlich, dass die Formulare nur in Deutsch und Englisch zur Verfügung stehen. „Obwohl Bonn ein internationaler UN-Standort ist.“

Für seine Stammgäste hat das Hilton Hotel mittlerweile alle Angaben in einer Datenbank gespeichert, „damit es schnell geht“, erklärt Christoph Glaser. Deshalb sei die Arbeit an der Rezeption schnell erledigt. „Doch das Archivieren und das Verwalten nimmt sehr viel Zeit in Anspruch. Und die Gäste, die diese Abgabe zahlen müssen, sind oft sehr verärgert.“

Auch wenn einige Hoteliers befürchten, dass sie die Steuer in Zukunft im Voraus zahlen müssen, wiegelt die Stadt ab: „Die Beherbergungssteuer wird ausschließlich für abgelaufene Zeiträume, in der Regel Quartale, auf der Grundlage der in dieser Zeit erzielten Beherbergungsentgelte erhoben“, erklärt Markus Schmitz vom Presseamt. „Hoteliers müssen die erzielten Beherbergungsentgelte, sowie die, die nicht der Beherbergungssteuer unterliegen, auf amtlichem Steuererklärungsvordruck erklären.“

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