Urteil am Landgericht Bonn Hundebiss kostet Tierschutzverein 1000 Euro

Bonn · Der Bonner Tierschutzverein muss einer 40-Jährigen 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie von einem Hund aus dem Tierheim gebissen wurde. Das Bonner Landgericht hat allerdings auch der Klägerin eine Mitschuld zugesprochen.

Der Bonner Tierschutzverein muss einer 40-Jährigen nach einem Hundebiss 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das haben die Richter der 5. Zivilkammer in einem Berufungsverfahren vor dem Bonner Landgericht entschieden, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich am Donnerstag bestätigte. Eine Frau hatte den Tierschutzverein auf 4000 Euro Schmerzensgeld verklagt, nachdem sie am Nachmittag des 20. Juni 2017 während eines Spaziergangs im Meßdorfer Feld von einem angeleinten Hund des Tierheims in den Oberschenkel gebissen worden war. Die Wunde musste wiederholt medizinisch versorgt werden; bis heute seien die Narben sichtbar. Das Bonner Amtsgericht hatte der Klägerin zunächst 2000 Euro zugesprochen, dagegen waren die Tierschützer, die sich keiner Schuld bewusst waren, in Berufung gegangen.

Dabei war die Begegnung auf offenem Feld zunächst ausgesprochen freundlich gewesen, hatte die 40-Jährige im Prozess erzählt. Selbst ein großer Hundefan, war sie mit einer ehrenamtlichen Betreuerin des Tierheims, die mit zwei Hunden an der Leine unterwegs gewesen war, ins Gespräch gekommen. Als sie der 33-jährigen Tierschützerin zum Abschied die Hand reichen wollte, biss der Mischlingshund ihr ins Bein. Nicht auszuschließen, dass das Tier den Handschlag als Angriff verstanden habe und sein Frauchen schützen wollte, so hatte es auch die Gebissene eingeordnet. Eskaliert war der Fall erst später, als der Verein sich gegenüber der 40-Jährigen unfreundlich benommen hatte und ihr sogar die alleinige Schuld an dem Hundeangriff geben wollte.

Klägerin muss ein Drittel der Kosten tragen

Für die Bonner Richter jedoch war der Fall eindeutig: Nach der Tierhalterhaftung des Bürgerlichen Gesetzbuches haftet der Verein dem Grunde nach, selbst wenn kein Verschulden vorliegt, heißt es jetzt im Urteil. Denn ein Tier zu besitzen, bedeute immer eine potenzielle Gefahr, die man verantworten muss. Aber, so die Kammer weiter: Auch die Klägerin trage eine Mitschuld. Durch ihr Verhalten habe sie die Beißattacke womöglich provoziert und sich damit selbst in Gefahr begeben.

Entsprechend muss die Klägerin auch ein Drittel aller Berufungskosten, aber auch aller zukünftigen Schäden, die aus dem Hundebiss noch entstehen könnten, tragen. Zu zwei Dritteln jedoch wurde der Bonner Tierschutzverein verurteilt. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Eine Revision hat die Kammer nicht zugelassen.

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