Schulden in Bonn Im Visier der Kommunalaufsicht

BONN · Ein Schuldenberg von 1,7 Milliarden Euro und eine Defizitprognose von 132 Millionen Euro für das laufende Jahr: Das sind die Eckdaten für die bevorstehende Debatte um den städtischen Doppelhaushalt 2015 und 2016.

Heute und morgen geht Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch mit seinen Führungskräften in Klausur. Am Montag will er die Ratsfraktionen informieren. Zu erwarten ist, dass er ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) einbringen wird.

Wann muss eine Kommune ein HSK vorlegen?

Sobald sie beim Schuldenmachen bestimmte Schmerzgrenzen reißt. Übersteigt das Jahresdefizit 25 Prozent der sogenannten Allgemeinen Rücklage, muss nach Paragraf 76 der NRW-Gemeindeordnung ein HSK aufgestellt werden. Dasselbe gilt, wenn das Defizit in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als fünf Prozent der Rücklage beträgt.

Die Allgemeine Rücklage ist das städtische Eigenkapital, das umso stärker dahinschmilzt, je mehr Kredite aufgenommen werden müssen. Zum Eigenkapital zählen auch Straßen, Plätze, Bäume oder Tunnel - alles Werte, die zwar in der Bilanz stehen, sich aber schwerlich verkaufen lassen.

Was ist ein Haushaltssicherungskonzept?

Der Rat muss im HSK Maßnahmen beschließen, die sicherstellen, dass der Haushalt spätestens nach zehn Jahren ausgeglichen ist: Dazu kann die Stadt ihre Ausgaben kürzen und/oder Gebühren, Entgelte und Steuern erhöhen.

Welche Rolle spielt die Bezirksregierung?

Der Kommunalaufsicht in Köln muss das HSK zur Prüfung vorgelegt werden. Halten die Beamten die Planungen für plausibel und ausreichend, genehmigen sie das HSK. Derzeit ist Rheinbach die einzige Kommune im Regierungsbezirk ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept.

Was passiert, wenn die Aufsicht das HSK nicht genehmigt?

Dann wird es hart. Es gelten die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung: Erlaubt sind nur noch Ausgaben, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die zur Weiterführung wichtiger Aufgaben unausweichlich sind. Sämtliche freiwilligen Leistungen kommen auf den Prüfstand, darunter Kulturausgaben und Vereinszuschüsse (sofern sie nicht vertraglich festgezurrt sind). "Die Kommunalaufsicht sitzt dabei mit im Boot", erklärt Frank Steireif, Mitarbeiter der Kommunalaufsicht in der Bezirksregierung.

Auch Investitionen müssen der Aufsicht zur Genehmigung vorgelegt werden. Falls Bonn mit dem Doppeletat ein HSK vorlegt, müsste zum Beispiel auch die millionenschwere Bereitstellung eines Grundstücks für das Beethoven-Festspielhaus im HSK eingeplant sein. Bei solchen Investitionen müsse es jedoch eine gute Begründung geben, warum sie nachhaltig und vorteilhaft für die Stadt seien, betont Steireif.

Warum fallen so wenige Städte unter verschärfte Kontrolle?

Zum einen, weil die Konjunktur vielen Kommunen derzeit gute Einnahmen beschert. Zum anderen, weil sie längere Fristen bekommen haben: Früher hatten sie nur drei Jahre Zeit, ihren Haushalt auszugleichen - ansonsten war ihr HSK für die Bezirksregierung nicht genehmigungsfähig. Im Mai 2011 reformierte die Landesregierung Paragraf 76 der Gemeindeordnung und verlängerte den HSK-Planungszeitraum auf zehn Jahre. "Das gibt den Kommunen mehr Spielraum für eine erfolgreiche Sanierung des Haushaltes", erklärt die Kommunalaufsicht.

Was die Bezirksregierung so nicht sagen würde: Der längere Zeitraum von zehn Jahren erleichtert es den Kommunen andererseits auch, zum Beispiel Steuereinnahmen optimistischer einzuplanen, als es vorsichtige Kaufleute tun würden.

Was hat es mit dem "Sparkommissar" auf sich?

Der "Beauftragte" gemäß Paragraph 124 der Gemeindeordnung ist das stärkste Instrument. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat es 2013 in Nideggen erstmals in der NRW-Geschichte eingesetzt. Der dortige Rat hatte sich einer Sanierung des Haushaltes verweigert. Er wollte weder Einsparungen vornehmen noch die Einnahmen der Gemeinde verbessern, etwa durch Steuererhöhungen. Der Sparkommissar hat dann mit der Kämmerei der Stadt einen Haushalt mit einem Sanierungsplan aufgestellt, um die Gemeinde vor dem Kollaps zu bewahren. Der neue Rat in Nideggen führe die Arbeit des Beauftragten in eigener Verantwortung erfolgreich fort, so die Bezirksregierung.

Wie groß ist der Spardruck in Bonn?

Aus Sicht der Bezirksregierung ist der Konsolidierungsdruck in der Stadt seit Jahren hoch, wie Frank Steireif bekräftigt. Auch 2013 schrammte der Bonner Haushalt nur knapp an der HSK-Grenze vorbei. Es gelte die Vorgabe, eine Neuverschuldung möglichst zu vermeiden.

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