Parknotruf-App Immer mehr Bonner lassen Privatparkplätze registrieren

Bonn · Seit der sogenannte Parknotruf vor wenigen Wochen in Bonn startete, haben sich bereits etliche Bonner angemeldet und weit mehr als 1000 Privatparkplätze registrieren lassen – Tendenz steigend.

  Ein Mitarbeiter eines Bonner Abschleppunternehmens nimmt ein falsch geparktes Auto auf den Haken. Immer häufiger sind private Einfahrten blockiert.

Ein Mitarbeiter eines Bonner Abschleppunternehmens nimmt ein falsch geparktes Auto auf den Haken. Immer häufiger sind private Einfahrten blockiert.

Foto: Barbara Frommann

Die Parknot ist in Bonn so groß geworden, dass sich immer mehr Autofahrer auf private Flächen stellen. Doch mittlerweile müssen die Falschparker damit rechnen, dass sie ihr Auto für viel Geld beim Abschleppunternehmen einlösen müssen. Seit der sogenannte Parknotruf vor wenigen Wochen startete, haben sich bereits etliche Bonner angemeldet und weit mehr als 1000 Privatparkplätze registrieren lassen – Tendenz steigend.

Doch was unterscheidet die App  von einem ganz normalen Abschleppvorgang? Eine Frage, die unter anderem Heinz Becker vom gleichnamigen Abschleppunternehmen beantwortet. „Normalerweise läuft es so, dass der Anrufer, in der Regel der Besitzer der privaten Parkfläche, den Einsatzbetrag an uns entrichtet und wir das Fahrzeug auf unser Gelände schleppen.“ Dabei wird die Polizei über den Vorgang informiert, denn die meisten Halter denken zunächst an einen Diebstahl und melden sich bei der Polizei. „Wenn sie bei uns das Fahrzeug einlösen, verlangen wir von ihm auch noch mal den Betrag, den wir dann dem Parkplatzbesitzer zurücküberweisen“, erklärt Becker.

Sollte der Halter des Fahrzeugs den Betrag aber nicht zahlen wollen, muss der Rechtsweg eingeschlagen werden. Ein Schritt, den laut Becker die meisten Anrufer scheuen und von dem Abschleppauftrag zurückschrecken. 50 Prozent seiner Abschleppeinsätze sind mittlerweile auf Falschparker auf Firmengeländen oder ähnlich privaten Stellflächen zurückzuführen, wie er im Gespräch mit dem GA sagt.

Bei der App wickelt das gesamte Prozedere Parknotruf ab. Parkplatzbesitzer müssen sich dafür lediglich kostenlos registrieren. Die App dafür gibt es für Smartphones in den verschiedenen App-Stores. Kommt sie zum Einsatz, muss das unrechtmäßig geparkte Fahrzeug von allen Seiten fotografiert werden. Nicole Frömming von Parknotruf beschreibt es so: „Zur Auslösung eines Abschleppauftrags muss das falschparkende Auto von zwei Seiten fotografiert werden. Einmal frontal, um das amtliche Kennzeichen zu erfassen, und einmal seitlich mit Hintergrund, um den Fahrzeugtyp, dessen Größe und das Parkumfeld zu dokumentieren. Anschließend werden diese Fotos mithilfe der App in das Content-Management-System der Parknotruf-App geladen. Dieser Aufwand wird mit zehn Euro vergütet.“ Es ist also eine Aufwandsentschädigung, die die Nutzer der App von Parknotruf erhalten und keine Kopfprämie wie fälschlich oft angenommen.

System nicht uneigennützig auf den Weg gebracht

Natürlich haben Frömming und ihre Geschäftspartner dieses System nicht uneigennützig auf den Weg gebracht. Finanziert wird das Ganze, indem mit dem involvierten Abschleppunternehmen ein prozentualer Anteil vereinbart wird. Über vertragliche Details spricht Frömming „aus Rücksicht auf die Geschäftspartner“ allerdings nicht. Es handelt sich um eine technische Systemnutzungsgebühr. „Die komplette Abwicklung – vom Auftrag bis zur vollständigen Abwicklung – läuft über unser Parknotruf-System“, erklärt die Geschäftsfrau aus Kiel. Bis zu fünf Einsätze täglich laufen aktuell über die Parknotruf-App in Bonn ein. Bei den Preisen des Abschleppens handele es sich keineswegs um Fantasiepreise, sondern ortsübliche Kosten.

Dazu gehörten auch Kosten, die der Vorbereitung des Abschleppvorgangs dienten. Wie hoch diese sind, nennen weder Parknotruf noch die Abschleppunternehmen. „Die sind vom Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen festgelegt worden“, sagt etwa Martin Cuvenhaus vom gleichnamigen Abschleppunternehmen. Auch er macht als Unternehmer immer häufiger die Erfahrung, dass private Parkplätze von Falschparkern belegt sind. „Und das dauerhaft und mit einer Selbstverständlichkeit, das hat sich in der letzten Zeit stark verändert“, so Cuvenhaus, der aber auch darauf hinweist, dass er als Abschleppunternehmen nur dort abschleppen darf, wenn die private Fläche auch als solche gekennzeichnet ist und auf einem Schild vermerkt ist, dass der Eigentümer zu Unrecht dort parkende Fahrzeuge abschleppen lassen darf. Die App sieht er positiv. Denn auch er machte die Erfahrung, dass Parkplatzbesitzer den Weg scheuten, eigenmächtig den Abschleppdienst zu beauftragen. „Und nun regelt das alles Parknotruf.“

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