Satzung zur Kindertagespflege in Kraft getreten In einigen Fällen verzögert sich die Auszahlung - Eine Tagesmutter will klagen

BONN · Seit Anfang August ist die vieldiskutierte neue Bonner Fassung zur Kindertagespflege in Kraft. Sie legt 4,50 Euro als Grundförderbetrag der Stadt pro Kind pro Stunde fest (der GA berichtete). Zusätzliche Gebühren von Eltern sind nun nicht mehr erlaubt, damit die Betreuungskosten denen von Kindergärten entsprechen.

 "So geht das nicht", meint Tagesmutter Eva Koslowski, hier mit ihren Pflegekindern Josefine, Enoch und Max. Sie übt scharfe Kritik an der Stadt.

"So geht das nicht", meint Tagesmutter Eva Koslowski, hier mit ihren Pflegekindern Josefine, Enoch und Max. Sie übt scharfe Kritik an der Stadt.

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