BürgerBegehren Bonner Oper Initiative: Stadt ist nicht neutral

BONN · Schwere Vorwürfe erhebt die Initiative BürgerBegehren Bonner Oper (IBBBO) gegen die Stadtverwaltung. Sie würde sich nicht neutral verhalten und verbreite falsche Tatsachenbehauptungen, so der Sprecher der Initiative, Franz Veit. Natürlich könnten zum Beispiel Opernverträge "gekündigt und sogar neu verhandelt werden". Außerdem strebe die Initiative "keine sofortige Schließung" der Oper an.

Stadtsprecherin Monika Hörig weist die Vorwürfe entschieden von sich: "Die Stadt verhält sich neutral. Die Antragsteller haben von der Stadt die Beratung und die Informationen erhalten, die zur Durchführung eines Bürgerbegehrens erforderlich sind."

Davon abgesehen gebe es keine Veranlassung, den Intendantenvertrag zu kündigen. "Ein Bürgerbegehren hat im Übrigen keine aufschiebende Wirkung", so Hörig. Eine Stadt in NRW habe 2012 in der Tat ihrem Intendanten gekündigt, beziehungsweise beide Seiten hätten sich auf eine Vertragsauflösung verständigt, weil eine weitere Zusammenarbeit aus verschiedenen Gründen nicht mehr möglich war.

Ansonsten könne ein Vertrag nur gekündigt werden, wenn einer der beiden Vertragspartner den Vertrag nicht erfüllte oder gegen ihn verstoße. Hörig: "Sollten während der Laufzeit dieses Vertrages Änderungen in der Rechtsform oder der Betriebsstruktur des Theaters eintreten, die Auswirkungen auf Regelungen dieses Vertrages haben, werden die Vertragspartner mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung neu verhandeln."

Die Forderung der Initiative, die Stadt möge doch den Intendantenvertrag "mit allen Nebenabreden" veröffentlichen, lehnt die Stadt ab. "Verträge sind nicht öffentlich und bleiben nicht öffentlich", so Hörig. Über die Eckpunkte des Intendantenvertrages haben der Kulturausschuss und der Rat im März 2012 nicht öffentlich beraten und dem Vertrag zugestimmt. Im Übrigen, so Hörig weiter, gebe es keine Nebenabreden.

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