"Mehrkosten sind einforderbar" Interview mit Fachanwalt Jörg Mayr

Der ehemalige Eishockey-Profi Jörg Mayr ist als Anwalt für Bau- und Architektenrecht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht. Mit dem Anwalt der Kanzlei Heidland, Werres und Diederichs sprach Simon Bartsch.

Auf welche grundlegenden Dinge muss ein zukünftiger Bauherr bei Vertragsabschluss mit einem Bau-unternehmen achten?

Jörg Mayr: Er sollte sich am besten durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht beraten lassen. Der Bau eines (Fertig-) Hauses hat in der Regel zur Folge, dass sich die Bauherren auf Jahre und Jahrzehnte hinaus verschulden. Angesichts dessen sind die Kosten für eine fachkundige Beratung gut angelegtes Geld.

Gibt es eine Mindestbauzeit, in der Arbeiten verrichtet werden müssen, auch wenn im Vertrag kein festes Datum genannt wird?

Mayr: Wenn die Parteien keine Frist vereinbart haben, ist der Schuldner verpflichtet, die geschuldeten Leistungen in „angemessener“ Zeit zu erbringen. Nach Ablauf der angemessenen Zeit ist die Leistung fällig. Erbringt der Schuldner eine Leistung nicht, kann der Gläubiger eine angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung setzen.

Kann der Kunde entstandene Mehrkosten bei Verzögerungen der Baufirma einfordern?

Mayr: Ja, wenn die geschilderten Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz vorliegen.

Sollte man Mängel selbst beheben, um Zeit zu sparen?

Mayr: Nein, auf keinen Fall, sondern erst dann, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, dass Sie die Kosten der Mängelbeseitigung ersetzt verlangen können.

Darf ich als Kunde Geld einbehalten, wenn Mängel entstanden sind?

Mayr: Bei Vorliegen von Mängeln hat der Besteller ein Leistungsverweigerungsrecht in Höhe der doppelten Mängelbeseitigungskosten. Wenn also die Mängelbeseitigung geschätzt 5000 Euro kosten wird, kann er 10 000 Euro einbehalten, bis die Mängel beseitigt sind.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort