World Conference Center Bonn Jetzt entscheiden die Gerichte

Bonn · Das Kölner Oberlandesgericht hat am Donnerstag zu erkennen gegeben, dass es der Klage des WCCB-Insolvenzverwalter Christopher Seagon gegen die Stadt auf Schadensersatz genauso wenig Chancen einräumt wie zuvor das Bonner Landgericht in erster Instanz.

Das World Conference Center Bonn (WCCB) ist inzwischen in Betrieb genommen, doch um die Kosten wird an allen Fronten vor Gerichten in Bonn und Köln gestritten. Und während die Bundesstadt als der große Verlierer aus dem Bürgschaftsstreit vor der 3. Bonner Zivilkammer hervorgehen dürfte, hat sie in einem Verfahren, das Seagon gegen sie angestrengt hat, gute Karten

Die 1.Bonner Zivilkammer hatte im September 2015 Seagons Klage vom 2. Juni 2014 abgewiesen mit der Begründung, sie zu spät eingereicht worden, die Ansprüche seien verjährt. Der Insolvenzverwalter hat beantragt festzustellen, dass die Stadt den Schaden zu ersetzen habe, der den Insolvenzgläubigern nach dem 30. Januar 2009 entstanden sei. Denn die Stadt habe entscheidenden Einfluss genommen auf die Fortführung des Projekts und die Sparkasse zur Auszahlung eines weiteren Millionenkredits veranlasst, obwohl ihr die Insolvenzreife des Projekts bekannt gewesen sei. Ob der Insolvenzverwalter Recht hat, wird nun nicht mehr gerichtlich geklärt, wenn das OLG das Bonner Urteil im Dezember tatsächlich bestätigt.

Und eine weitere Niederlage erlitt der Insolvenzverwalter ebenfalls am Donnerstag, nun auch vor dem Landgericht Köln: Hier hatte er vor der 30. Zivilkammer ebenfalls wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung die Sparkasse Köln-Bonn auf Schadensersatz verklagt, und auch diese Klage wurde abgewiesen, wie Gerichtssprecherin Miriam Müller auf Anfrage bestätigte. Nach GA-Informationen ebenfalls wegen Verjährung der Ansprüche. Es ist davon auszugehen, dass Seagon auch diese Entscheidung nicht akzeptieren und in Berufung gehen wird.

Derweil beschäftigt der Vergleichsvorschlag des Landgerichts Bonn in Sachen WCCB-Bürgschaftsstreit sowohl Stadt als auch Sparkasse. Und während OB Ashok Sridharan für die beklagte Stadt Bonn bereits öffentlich erklärt hat, sie sei nun vergleichsbereit, hält sich die Sparkasse als Klägerin nach wie vor bedeckt. „Wir geben offiziell noch keine Stellungnahme dazu ab“, sagte Sparkassensprecher Norbert Minwegen. Das Unternehmen lasse den Vorschlag zurzeit von seinen Rechtsbeiständen prüfen. „Dann werden wir in den Gremien darüber beraten.“ Das Gericht habe drei Wochen Zeit für eine Stellungnahme gewährt.

Politische Spekulation

In politischen Kreisen wird allerdings schon spekuliert, die Sparkasse könne möglicherweise auch den zweiten Vergleichsvorschlag des Gerichts ablehnen. Und auf ein Urteil setzen, das die Stadt Bonn am Ende zur Zahlung des gesamten, noch offenen WCCB-Kredits an den betrügerischen WCCB-Investor Man-Ki Kim in Höhe von fast 90 Millionen Euro verdonnert. Denn: Der jüngste Vergleichsvorschlag fällt im Gegensatz zum ersten, von beiden Parteien abgelehnten Vergleichsvorschlag – 60 Prozent Stadt, 40 Prozent Sparkasse – mit 85 zu 15 Prozent deutlicher zugunsten der Sparkasse aus. Und damit stehen für das Kreditinstitut eindeutig die Zeichen auf einen Sieg vor Gericht.

Hinzu kommt, dass möglicherweise auch die Stadt Köln, die mit 70 Prozent den Löwenanteil am Zweckverband der Sparkasse Köln-Bonn hält, ein großes Interesse daran haben könnte, dass die Kreditsumme vollends von Bonn zurückgezahlt werde. Doch in der Domstadt scheint man wie in Bonn eher daran interessiert zu sein, dass der Bürgschaftsstreit endlich ein Ende findet. „Es kann nur im Interesse der Region liegen, wenn eine schnelle Lösung auf den Tisch kommt“, sagte Bernd Petelkau, Chef der Kölner CDU-Fraktion am Donnerstag auf GA-Nachfrage.

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