Klage gegen Stadt Bonn Jetzt muss Naujoks persönlich vor Gericht

BONN · Nur knapp zehn Minuten am Dienstag die Güteverhandlung im Arbeitsgericht Bonn. Dann klappten die Juristen ihre Akten zu: Die Anwälte des ehemaligen städtischen Gebäudemanagers Friedhelm Naujoks und der Stadt Bonn trennten sich ohne Ergebnis. Naujoks, seit 2004 bei der Stadt beschäftigt, klagt vor der sechsten Kammer gegen seine fristlose Entlassung Ende Januar.

 Friedhelm Naujoks

Friedhelm Naujoks

Anfang Juni sehen sich die Parteien wohl im Gericht am Kreuzbergweg wieder. Es sei denn, sie einigen sich vorher außergerichtlich. Dazu wäre es beinahe schon im Herbst 2011 gekommen, erinnerte der von der Stadt mit der Causa Naujoks beauftragte Arbeitsrechtler Christian Hoefs während der Verhandlung. Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch (SPD) hatte dem Rat damals einen Auflösungsvertrag mit dem Ex-Gebäudemanager vorgelegt.

Rund 400.000 Euro sollte Naujoks demnach erhalten, wenn er Ende des Jahres ginge. Der Rat lehnte ab. "Die Verwaltung wäre nach wie vor zu einer einvernehmlichen Regelung bereit", betonte Hoefs (Kanzlei Hengeler Müller, Frankfurt) gegenüber Naujoks Anwalt, Torsten Leisbrock (Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln).

Ratsmehrheit geht notfalls in die zweite Instanz

Doch daraus wird dem Vernehmen nach wohl nichts. Denn: "Notfalls gehen wir in die zweite Instanz", versicherte Tom Schmidt, Grünen-Fraktionsgeschäftsführer, für die schwarz-grüne Ratsmehrheit. Berufung könnte die Stadt einlegen, wenn beim Kammertermin der Klage Naujoks stattgegeben würde. Die Richterin ordnete zu diesem Termin schon einmal vorsorglich das persönliche Erscheinen von Naujoks sowie das eines sachkundigen Vertreters der Stadt Bonn an. "Es muss nicht unbedingt der Oberbürgermeister persönlich sein", sagte sie.

Der Stadtrat hatte im Dezember Nimptsch zur Kündigung seines Parteifreundes Naujoks aufgefordert, nachdem neue Vorwürfe gegen den in den WCCB-Bauskandal verwickelten Ingenieur bekannt geworden waren. Unter anderem hatte ein ehemaliger Gebäudereiniger Naujoks Korruption vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jedoch nicht in diesem Fall, weil die Beweise nicht ausreichen. Anders als bei dem Einbau von nicht zugelassenen und gesundheitsgefährdenden Legionellenanlagen in Schulen.

Diese Ermittlungen hat sie jetzt aber eingestellt. Zwar habe ein Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung vorgelegen, der sei aber nicht strafbar gewesen, weil Schulen nicht öffentlich seien, so sinngemäß die Begründung. Bonns Rechtsdezernent Rüdiger Wagner sieht das - wie viele andere - anders und bat gestern die Staatsanwaltschaft schriftlich "ihre diesbezügliche Rechtsauffassung noch einmal überprüfen".

Im Kündigungsschutzverfahren spielen die Ermittlungen gegen Naujoks laut Arbeitsgerichts-Direktor Wilfried Löhr-Steinhaus derzeit keine Rolle. "Hier geht es um mögliche arbeitsrechtliche Verstöße", sagte er vor der Presse. Eine andere Sache wäre es, wenn Anklage erhoben würde.

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