Frauenquote in der Stadtverwaltung Bonn Keine Beschwerden über Gesetz zur Frauenförderung

Bonn · Das Landesgesetz zur Frauenförderung in Nordrhein-Westfalen wird derzeit heftig diskutiert. Bei der Bonner Stadtverwaltung ist es aktuell kein Thema. Das sind die Gründe.

 Frauenförderung im Stadthaus? In Bonn zurzeit kein Thema.

Frauenförderung im Stadthaus? In Bonn zurzeit kein Thema.

Foto: Benjamin Westhoff

In der Bonner Stadtverwaltung sind laut Pressesprecherin Monika Hörig seit Juli 2016 keine Klagen im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren oder Beförderungen anhängig. Damit haben die aktuell heftigen Auseinandersetzungen im Streit um die von der rot-grünen NRW-Landesregierung forcierten Frauenförderung bisher im Stadthaus keine Resonanz.

Wie berichtet, müssen auf dem Weg zur Gleichberechtigung im Beamtenwesen seit dem 1. Juli 2016 in NRW Frauen bei Beförderungen bereits dann gegenüber ihren männlichen Kollegen bevorzugt werden, wenn eine „im wesentlichen gleiche Eignung“ vorliegt. Für dieses neue Gesetz steckte die Landesregierung bisher schon viel Kritik und inzwischen auch vor Gericht Niederlagen ein. Ende Februar erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster die Bevorzugung von Frauen bei Beförderungsentscheidungen für grundgesetzwidrig.

Was offensichtlich im Bonner Stadthaus keine Wellen schlägt. Seit Beginn dieses Jahres seien ohnehin „keine Beförderungen durchgeführt worden, da sich die Stadt derzeit in der vorläufigen Haushaltsführung befindet,“ ist vom Personalrat der Bonner Verwaltung zu erfahren.

Die Quelle für möglichen Dissenz ist also in hiesigen Amtsstuben derzeit nicht da. Auch der Bonner Rechtsanwalt Christoph Arnold, der kürzlich im Personalausschuss des Landtags für Furore sorgte, bestätigt auf GA-Anfrage, er wisse von keinen Klagen in der Bonner Verwaltung. Arnold hatte im Landtag berichtet, er habe Kenntnis, dass in Folge der neuen NRW-Gesetzesregelung teils massive Einflussnahme auf Beamte ausgeübt werde. Und zwar auf solche, die geltend machen wollten, dass die Anwendung der Regelung gesetzeswidrig sei.

Arnold nimmt die Bonner Verwaltung aus. Im Vergleich zu anderen Behörden beschritten die Bonner Mitarbeiter ohnehin nur sehr selten den Klageweg. Ein Grund dafür sei, dass die Stadtverwaltung Beurteilungen eigentlich nur zielgerichtet vergebe. „Die schreiben kaum Zeugnisse, die vergeben kaum Noten. So tauchen automatisch auch weniger Probleme mit den Mitarbeitern auf“, meint der Rechtsanwalt. Potenziellen Klägern lägen somit keine Anlassbeurteilungen vor, mit denen sie argumentieren könnten.

„Diese Angaben entsprechen nicht der Realität“, so Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann. Die Stadt handele nach dem Landesbeamtengesetz NRW, wonach – neben bestimmten Anlassbeurteilungen – Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen in regelmäßigen Abständen beurteilt werden. Es gilt ein Zeitraum von drei Jahren. „Auf Grundlage dieser rechtlichen Regelungen werden bei der Stadt Bonn in diesen Abständen, zuletzt zum Stichtag 1. Februar 2016, sehr detaillierte und aufwendige Regelbeurteilungen erstellt“, so Hoffmann. Das Gesetz regele auch den Anspruch auf ein Dienstzeugnis bei Nachweis eines berechtigten Interesses. „Selbstverständlich handelt die Stadt Bonn auch hier nach gesetzlicher Vorgabe.“

Arnold berichtet, dass Mitarbeiter von NRW-Polizeipräsidien klagefreudiger seien als städtische Mitarbeiter. Und das, obwohl der Mitarbeiterschaft im Vorfeld schon hier und da gesteckt werde: „Überleg doch mal, ob das wirklich gut für dich wäre.“ Von derzeit 50 Polizeibeamten, die in NRW gegen die Neuregelung klagten, stammten nur vier aus dem Bonner Präsidium.

Und wie hoch liegt der Frauenanteil im Bonner städtischen Dienst? Bei 57,2 Prozent, ist im letzten Frauenförderplan nachzulesen, auf den der städtische Personalrat auf Anfrage verweist. Wobei er damit auf den Stand von Dezember 2015 zurückgreifen muss. Der Grund: „Ein Zwischenbericht zum Frauenförderplan mit Stand Dezember 2016 wird derzeit erarbeitet“.

Frauen stellen danach 45,9 Prozent der städtischen Mitarbeiter im höheren Dienst, 59,1 Prozent im gehobenen Dienst und 57,3 Prozent im mittleren Dienst. 43 Prozent der Positionen mit Führungsverantwortung im höheren und gehobenen Dienst sind mit Frauen besetzt, wobei die Leiterinnen in Kindertagesstätten nicht eingerechnet wurden. Damit hätte dieser Stellenanteil um knapp drei Prozent gegenüber dem Jahr zuvor zugenommen. Denn den hatte Bonns Gleichstellungsbeauftragte davor nur mit gut 40 Prozent angegeben.

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