Warten auf Landgerichtsurteil Keine Einigung im Kostenstreit um das Rhein-Palais-Bauprojekt
Beuel · Der Stadt Bonn droht nach Urban Soul ein weiterer Millionenschaden. Der Bauherr des Rhein-Palais-Projekts fordert von der Stadt einen zweistelligen Millionenbetrag. Das Landgerichts Bonn entscheidet im Mai.
Der Versuch einer gütlichen Einigung ist gescheitert. Die Stadt Bonn und die NRW.Urban haben sich nicht mit dem Bauherrn des Rhein-Palais auf die Höhe der Entschädigungssumme für entstandene Mehrkosten bei der Erschließung des Baugrundstücks an der Joseph-Schumpeter-Allee in Ramersdorf einigen können. Damit muss das Landgericht Bonn nun doch ein Urteil im Rechtsstreit sprechen. Die 1. Zivilkammer des Landgerichts hat den Verkündungstermin für Mittwoch, 20. Mai, anberaumt.
Richter Stefan Bellin hatte im November 2019 die Stadt Bonn und den Investor des Rhein-Palais am Bonner Bogen, Ewald Hohr, aufgefordert, sich außergerichtlich zu einigen. Im Anschluss an die Erörterung des Sachverhalts im November hatte die Kammer den Beteiligten ihre vorläufige Rechtseinschätzung mitgeteilt. Richter Bellin erklärte damals, dass es nach dem Wortlaut des Vertrages relativ eindeutig sei, dass die vom Gutachter festgestellten Kosten von der Stadt Bonn/NRW.Urban bezahlt werden müssten. Allerdings blieb offen, ob Hohr die Mehrkosten für die gesamten Flächen der Bauabschnitte zwei und drei in Rechnung stellen kann. Nach Einschätzung von Prozessbeobachtern besteht damit für beide Seiten ein Prozessrisiko.
Zur Erinnerung: Von dem Kaufpreis in Höhe von 13,214 Millionen Euro wurden für den ersten und Teile des zweiten Bauabschnitts bereits 4,814 Millionen abgezogen. Anders als bei der nun strittigen Forderung in Höhe von 7,692 Millionen handelte es sich hier aber um tatsächlich bereits angefallene Kosten. Weil aber auf den Bauabschnitten zwei und drei noch keine Hochbauarbeiten begonnen haben, beruft sich Hohr auf die von einem Ingenieurbüro prognostizierten Kosten. Unterm Strich könnte das Grundstücksgeschäft der Stadt Bonn nach GA-Recherchen am Ende ein millionenschweres Minus einbringen.
Einigungsversuch über Geldforderung ist vorerst gescheitert
Ewald Hohr erklärte jetzt in einem Gespräch mit dem GA, dass der Einigungsversuch zwar intensiv und fair verlaufen sei, aber beide Seiten hätten sich nicht auf eine Summe verständigen können: „Die Stadt Bonn hat uns anfänglich 2,5 Millionen Euro angeboten. Unsere Forderung liegt hingegen inklusive der Berechnungen für Bauabschnitt 3 bei mehr als 13 Millionen Euro.“ Später habe die Stadt laut Hohr signalisiert, bis zu fünf Millionen Euro zahlen zu wollen. „Das ist mir aber eindeutig zu wenig. Ich werde mich darauf nicht einlassen. Jetzt muss das Gericht sein Urteil fällen“, sagte Hohr.
Dazu erklärte Monika Hörig, Sprecherin der Stadt Bonn: „Der Verhandlungspartner konfrontierte in dem Gespräch Anfang Februar die Verwaltung mit einer Forderung, die noch über der lag, die er bis dahin geltend gemacht hat. Das war für die Verwaltung in keiner Weise akzeptabel. Es bleibt dabei, dass die vom Verhandlungspartner vorgelegten Kostenberechnungen von der Stadt nicht nachvollzogen werden können. Aus Sicht der Verwaltung bleibt also nur die gerichtliche Klärung.“
Ewald Hohr, der 2010 das 33.000 Quadratmeter große Areal gekauft hat, bleibt jedenfalls zuversichtlich: „Wir haben uns stets vertragskonform verhalten. Und deshalb bin ich mir sicher, dass wir den Prozess gewinnen werden.“