In der Bonner Altstadt Wegen der Kirschblüte gilt seit dem 29. März eine Maskenpflicht

Bonn · Ab Montag gilt in der Bonner Altstadt eine Maskenpflicht. Während der Kirschblütenzeit will die Stadtverwaltung so verhindern, dass Straßen gesperrt werden müssen. Die ersten Knospen sind bereits offen.

 In Bonn sind bereits die ersten Knospen der Kirschblüten geöffnet.

In Bonn sind bereits die ersten Knospen der Kirschblüten geöffnet.

Foto: Benjamin Westhoff

Für rund zwei Wochen wird die Kirschblüte in Bonn auch in diesem Jahr wieder blühen. Und auch wenn die Zahl von Touristen, die sich das bunte Spektakel jedes Jahr ansehen, in diesem April gering sein wird, so erwartet die Stadt Bonn trotzdem zahlreiche Besucher in den Straßen der Bonner Altstadt. Um die Straßen nicht wie im vergangenen Jahr sperren zu müssen, wird die Stadt in diesem Jahr eine Maskenpflicht in einzelnen Straßen einführen. Diese gilt für Besucher und Anwohner gleichermaßen.

Wie die Stadt am Freitag in einer Allgemeinverfügung festhielt, gilt die Maskenpflicht von Montag, 29. März, zunächst bis Sonntag, 18. April. „Die Masken dürfen grundsätzlich auch nicht für den Konsum von Getränken sowie Nahrungs- und Genussmitteln (Tabak) abgesetzt werden“, teilte die Stadt mit. Die Stadt hatte zunächst die Entscheidung mit dem NRW-Gesundheitsministerium abgestimmt und die aktuelle, am Freitag veröffentlichte Corona-Schutzverordnung abgewartet. Zulässige Masken sind OP-Masken, FFP2-Masken oder vergleichbare Masken wie KN95/N95 ohne Auslassventil.

Sollte es nach Angaben der Stadt vermehrt zu Verstößen gegen die Schutzverordnung kommen oder auch der Andrang in den Straßen der Altstadt zu groß werden, sodass auch die Maskenpflicht keine „umfassende Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen“ ermögliche, behält sich die Stadt Bonn vor, doch noch Straßenabschnitte zu sperren. Dem Stadtordnungsdienst werde für die Kontrolle vor Ort zusätzliches Personal aus anderen Fachbereichen zur Verfügung gestellt, so die Stadt.

Die Maskenpflicht gilt täglich von 9 bis 22 Uhr auf den folgenden Straßen und Plätzen: Breite Straße, Dorotheenstraße (zwischen Adolfstraße und Breite Straße), Franzstraße, Georgstraße (zwischen Adolfstraße und Heerstraße), Heerstraße (zwischen Franzstraße und Kölnstraße), Im Krausfeld (zwischen Adolfstraße und Heerstraße), Maxstraße, Michaelstraße, Paulstraße, Peterstraße, Schützenstraße, Vorgebirgsstraße (zwischen Adolfstraße und Heerstraße) sowie Wolfstraße.

In der Maxstraße hat die Blüte der Japanischen Kirsche bereits begonnen, während sie in den meisten anderen Altstadtstraßen noch auf sich warten lässt. Bis die Kirschblüte in der Altstadt so richtig startet, könnte es noch etwa zwei Wochen dauern, schätzt die Betreiberin des Bonner Kirschblüten-Blogs, Victoria Harlos. „Noch sind die Bäume überwiegend kahl.“

Maskenpflicht in Fußgängerzonen verlängert

Die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen in Bonn und Bad Godesberg sowie in den Einkaufsstraßen in Beuel und Hardtberg wurden am Freitag ebenfalls mit einer Allgemeinverfügung bis zum 18. April verlängert. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung einschließlich Schals, Tüchern oder einer anderen Abdeckung aus Stoff gilt im Bonner Hauptbahnhof, am Bertha-von-Suttner-Platz und am Konrad-Adenauer-Platz von 7 bis 22 Uhr. In den übrigen zuvor schon festgelegten Bereichen gilt die Pflicht von 10 bis 20 Uhr. Beim Einkaufen, beim Arztbesuch, in Bussen und Bahnen und an Haltestellen muss eine medizinische Maske getragen werden.

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(ga)
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