Urteil in Bonn Knapp vier Jahre Haft nach Raub im Bönnsch

Bonn · Ein 33-Jähriger ist wegen Raub- und Diebstahlsdelikten vor dem Bonner Landgericht verurteilt worden: vier Jahre Haft.

 Ein 33-Jähriger ist wegen Raubs in Bonn verurteilt worden.

Ein 33-Jähriger ist wegen Raubs in Bonn verurteilt worden.

Foto:  Arne Dedert

Der schönste Platz ist an der Theke, so der Volksmund. Einem 33-jährigen Bonner gefiel es allerdings offenbar hinter der Theke besser als davor. Nun wurde er wegen Raubes und zweier bewaffneter Diebstähle zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. In zwei Fällen hatte er sich in Bonner Gaststätten Zugang zum Thekenbereich verschafft. Der einschlägig Vorbestrafte muss sich nun außerdem einer Entziehungsmaßnahme stellen.

Begonnen hatte die dreiteilige Tatserie im Rhein-Sieg-Kreis: Der nun Verurteilte war am Morgen des 16. Juli 2020 in ein Einfamilienhaus in Hennef eingestiegen. Das Haus war unverschlossen, während die Bewohnerin draußen gärtnerte. Der Dieb erbeutete Geld und Schmuck im Wert von 3670 Euro; allein auf einen gestohlenen Ehering entfielen 2000 Euro dieses Betrags.

Im Herbst desselben Jahres nahm der Verurteilte die Bonner Kneipenlandschaft ins Visier: Am 16. Oktober kurz vor elf Uhr spähte er das Burrito Rico in der Thomas-Mann-Straße aus. Als die einzige Kellnerin in den Keller hinabstieg, nutze er die Gelegenheit, hinter die Theke zu schlüpfen. Der Schlüssel steckte noch in der Kasse, und das Geldfach erschien ihm prall genug gefüllt, um mit einem mitgebrachten Messer die beiden Drähte zu durchtrennen, die die Kassette mit der Registriereinheit verbanden. Er schnappte sich die Schublade samt Inhalt und verließ das Lokal unentdeckt. Die Beute: rund 300 Euro.

Beutezug im Bönnsch

Neun Tage später, am 25. Oktober, wurde das Brauhaus Bönnsch an der Sterntorbrücke sein Ziel. In den Morgenstunden – noch vor der Eröffnung des Lokals – waren zwei Mitarbeiterinnen damit beschäftigt, die Außengastronomie für die Gäste vorzubereiten. Der 33-Jährige nutzte auch diesmal einen unbeobachteten Moment, um sich in das Lokal zu schleichen. Zunächst versteckte er sich in einem Abstellraum neben der Theke. Von dort kroch er dann hinter die Bar und öffnete einen der Unterschränke.

Offenbar knarzte aber eine der Türen, und schnell wurde eine der beiden Kellnerinnen auf den ungebetenen Gast aufmerksam. Während nun eine der beiden Servicekräfte nach oben ging, um den Koch zu Hilfe zu rufen, stellte ihre Kollegin den Eindringling zur Rede und forderte ihn auf, den Gastraum wieder zu verlassen. Anstatt dem Folge zu leisten, schnappte der Mann sich aber das mit 180 Euro gefüllte Portemonnaie aus der Tasche der Bedienung, schubste die Frau zu Boden und rannte davon.

Seine Flucht wurde allerdings jäh von einigen Obdachlosen beendet, die den lauten „Haltet-den-Dieb“-Rufen der zu Boden Gegangenen Folge leisteten. Vor Gericht war der Mann voll geständig und nahm insbesondere die angeordnete Entziehungskur sogar dankbar an.

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