Parken in Bonn Knöllchen auch an den Feiertagen

Bonn · Die Stadt Bonn weist darauf hin, dass an den Weihnachts- und Neujahrsfeiertagen nicht auf dem Münsterplatz und in der Fußgängerzone geparkt werden darf. Bei Missachtung drohen Knöllchen oder das Abschleppen des Fahrzeuges.

Verteilung eines Strafzettels durch eine Polizistin

Verteilung eines Strafzettels durch eine Polizistin

Foto: dpa

Das Problem ist altbekannt und bereits im letzten Jahr aufgetreten: An den Weihnachtstagen und an Neujahr parken Bonner Bürger verbotenerweise auf dem Münsterplatz oder in der Fußgängerzone. Das hat Geldbußen oder das Abschleppen des Autos zur Folge - auch, wenn die Fahrer gerade eine Messe im Münster besuchen.

Letztes Jahr wurden am Neujahrstag insgesamt 16 "Knöllchen" verteilt - sehr zum Ärger der betroffenen Falschparker. Auch wenn die Stadt davon absah, das Bußgeld einzuholen und die Strafzettel eher als Verwarnung verstand, müsse sich dies nicht wiederholen. Die Stadt Bonn hat daher erneut die Regeln für das Parken in der Innenstadt veröffentlicht.

Generell gilt ein Parkverbot auf dem Münsterplatz und in der Fußgängerzone. Nur zum Be- und Entladen dürfen Fahrzeuge hier halten. Während der Feiertage und am Neujahrstag ist auch das Be- und Entladen nicht erlaubt, da die Lieferzeiten an diesen Tagen nicht gelten. Daher sei es sinnvoll, auf die regulären Parkmöglichkeiten auszuweichen.

Die Stadt Bonn hat folgende Informationen zu den Öffnungszeiten der Garagen zusammen getragen: Die Marktgarage ist über die Weihnachtsfeiertage durchgehend offen. Die anderen Garagen sind am 24. Dezember ab 16 Uhr geschlossen.

Die Stadthausgarage öffnet am 27. Dezember um 6 Uhr wieder, die anderen Garagen um 7 Uhr. An Silvester und Neujahr sind die Garagen regulär geöffnet, die Stadthausgarage und die Marktgarage sogar durchgehend. Die Münsterplatzgarage, das Beethoven-Parkhaus und die Friedensplatzgarage sind bis 2:30 geöffnet und öffnen am Neujahrstag um 9 Uhr wieder. Die Bahnhofsgarage ist bis 1 Uhr nachts geöffnet und öffnet ebenfalls um 9 Uhr am Neujahrstag.

Da es in den letzten Jahren immer wieder zur Missachtung dieser Regeln kam, hat das Presseamt der Stadt Bonn mitgeteilt, auch dieses Jahr an den Feiertagen die Parksituationen in der Innenstadt zu kontrollieren.

Wer also keine Lust hat, nach der Feier ins neue Jahr zum Kater noch ein Knöllchen zu bekommen, sollte das Auto zuhause oder aber im Parkhaus stehen lassen.

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