Auto erfasste Motorradfahrer Gericht verhandelt über tödlichen Unfall auf der Kölnstraße

Bonn · Ein Mercedes-Fahrer muss sich vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er soll einem Motorradfahrer die Vorfahrt genommen haben. Der Prozess soll auch klären, ob der Motorradfahrer ein illegales Rennen fuhr.

 Völlig zerstört liegt das Unglückskrad am Straßenrand.

Völlig zerstört liegt das Unglückskrad am Straßenrand.

Foto: RheinlandNews

Wie aus dem Nichts sollen sie gekommen sein: Zwei Motorradfahrer, die auf der Kölnstraße nach der Kreuzung in Höhe der Brüsseler Straße noch einmal richtig aufgedreht haben sollen. So jedenfalls hatten es damals mehrere Zeugen am Straßenrand beobachtet. Keine 200 Meter weiter kam es am 3. Oktober 2017 zu dem tödlichen Unfall: Der ältere Kradfahrer auf einer Kawasaki Ninja raste ungebremst in die Beifahrertür eines vor ihm abbiegenden Mercedes SUV. Der 42-Jährige wurde lebensgefährlich verletzt. Zwei Tage später starb der Familienvater in der Uniklinik.

Drei Jahre nach dem schweren Unfall muss sich der heute 45-jährige Mercedesfahrer wegen fahrlässiger Tötung verantworten, wie Amtsgerichtsdirektorin Birgit Niepmann am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Der Autofahrer, ein Abschleppunternehmer, habe, so heißt es in der Anklage der Bonner Staatsanwaltschaft, dem entgegenkommenden Kradfahrer die Vorfahrt genommen und damit den Unfall entscheidend verursacht.

Ob die beiden Motorradfahrer sich an dem Feiertag ein illegales Rennen geliefert haben, muss demnächst im Prozess vor dem Bonner Amtsgericht abschließend geklärt werden. Der zweite Kradfahrer, der damals keine Fahrerlaubnis besaß, hat das Rennen bestritten. Der 30-Jährige hatte den Unfallort sofort verlassen, hatte sein Motorrad in einer Seitenstraße abgestellt und seine Motorrad-Kluft ausgezogen. Anschließend war er wieder an die Unfallstelle zurückgekehrt.

Laut Anklage gibt es jedoch deutliche Anzeichen für ein illegales Rennen: Der Gutachter geht von einer überhöhten Geschwindigkeit zum Zeitpunkt der Kollision aus. Der tödlich verletzte Motorradfahrer sei mit mindestens 70 Stundenkilometern (falls er noch gebremst haben sollte), wenn nicht sogar mit 100 Stundenkilometern unterwegs gewesen. Wofür vieles spreche, da keine Bremsspuren gefunden wurden. Dennoch sei der Unfall, so der Sachverständige, vermeidbar gewesen. Der Angeklagte hätte auf der schnurgeraden Kölnstraße sehen können, was da auf ihn zukomme.

Für den Mercedesfahrer jedoch kam die Kollision – so sein Anwalt –  „völlig unvorbereitet“. In Höhe des Nordfriedhofs wollte er mit seinem  Wagen nach links zu einem Einkaufscenter abbiegen. Er sei damals sehr langsam gefahren, weil beim Abbiegen immer mit entgegenkommenden Radfahrern auf dem Radweg zu rechnen sei. Der 45-Jährige erlitt, nur leicht verletzt, einen Schock. Bis heute habe er sich von den Folgen des Unfalls nicht erholt, so sein Verteidiger, die Belastung, den Tod eines Menschen verursacht zu haben, sei sehr groß.

Kinder des Opfers treten als Nebenkläger auf

Auch für die Familie des Getöteten ist der Unfall eine Tragödie: Seine beiden – noch minderjährigen –  Kinder sind im Prozess als Nebenkläger zugelassen. Sie werden von ihrer Mutter vertreten.

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