Auto erfasste Motorradfahrer in Bonn Prozessauftakt nach tödlichem Unfall auf der Kölnstraße
Bonn · Nach einem Unfall auf der Kölnstraße in Bonn im Jahr 2017 muss sich ein Autofahrer nun wegen fahrlässiger Tötung vor dem Bonner Amtsgericht verantworten. Zum Prozessauftakt am Freitag widersprach ein Zeuge dem Angeklagten.
„Kann es sein, dass Sie eine Art Rennen gefahren sind?“, wollte der Richter von dem Zeugen wissen. Vor dem Bonner Amtsgericht hat der Prozess um einen Unfall auf der Kölnstraße begonnen, der am 3. Oktober 2017 einen Motorradfahrer das Leben gekostet hatte. Das Unfallopfer – ein Freund des Mannes im Zeugenstand – war mit seiner grünen Kawasaki Ninja vermutlich ungebremst in die Seite eines vor ihm in Gegenrichtung links abbiegenden Mercedes gerast. Dessen Fahrer muss sich nun wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
„Nein“, lautete die klare Antwort des Zeugen. Er und sein Freund hätten sich zuvor auf einen Kaffee getroffen und seien dann mit ihren Bikes gemeinsam zur Wohnung des Verunglückten aufgebrochen. Wie üblich seien sie etwas versetzt hintereinander gefahren, meist mit einem Abstand von rund 30 bis 50 Metern.
Dabei sei sein Freund auf der linken, er selbst auf der rechten Seite der Fahrbahn unterwegs gewesen. Weder sei man zu schnell gewesen, noch habe es, während sie auf der Kölnstraße unterwegs gewesen seien, irgendwelche Überholvorgänge gegeben. Er habe dann gesehen, wie der Mercedes, ohne vorher anzuhalten, direkt von der Linksabbiegerspur abgebogen sei und seinen Kumpel dabei geschnitten habe. „Er hatte keine Chance zu bremsen“, so der Mann im Zeugenstand. Leicht nach rechts, „vielleicht so 30 Zentimeter“, sei dieser ausgewichen.
Angeklagter schildert Situation anders
Ganz anders hatte der 45-jährige Angeklagte, ein Abschleppunternehmer, die Situation zuvor geschildert: Er kenne die Stelle gut und sei dort oft unterwegs. Weil es immer wieder querende Radfahrer und Fußgänger gebe, habe er beim Abbiegen ganz besondere Sorgfalt walten lassen und keinen Gegenverkehr gesehen. Er habe als erster in der Abbiegespur gestanden und mindestens zehn Sekunden gestanden, bevor er losgefahren sei.
Auch der Abbiegevorgang selbst sei sehr langsam gewesen: Seinen Mercedes habe er nur sehr sanft beschleunigt, das Abbiegen habe rund zwei bis drei Sekunden gedauert, bevor er durch den völlig unerwarteten Aufprall aufgeschreckt wurde. Zunächst habe er gar nicht verstanden, was passiert sei. Als er dann einen Motorradfahrer sah, der vorne an seinem Auto vorbeifuhr und in die Seitenstraße abbog, habe er zunächst vermutet, dass dieser in seine Türe gekracht und weitergefahren sei. Tatsächlich handelte es sich bei diesem Fahrer aber offenbar um den Zeugen, der sein Motorrad in der Seitenstraße abstellte und erst später zu dem Unfallort zurückkehrte.
Zeugen: Motorradfahrer waren sehr zügig unterwegs
Denn immer scheint der 30-jährige Kurierfahrer nicht so regeltreu unterwegs gewesen zu sein, wie er es dem Gericht für den schicksalhaften Tag schilderte. Jedenfalls besaß er seinerzeit keine gültige Fahrerlaubnis und wurde dafür auch bereits verurteilt. Die Geldstrafe von 1625 Euro wurde allerdings auch für weitere Vergehen verhängt, die mit der Fahrt am 3. Oktober nichts zu tun haben.
Ein Rennen mochten denn aber auch die weiteren Zeugen nicht bestätigen: Sie hatten aber zumindest beobachtet, dass die zwei Motorradfahrer sehr zügig unterwegs gewesen seien und dass einer der beiden Fahrer ein anderes Auto überholt habe, erinnerte sich eine Zeugin, die die Kölnstraße hinter den Motorradfahrern befuhr. „Das nimmt kein gutes Ende“, habe sie noch zu ihrer Beifahrerin gesagt. Mit Spannung wird nun der nächste Prozesstag erwartet: Dann soll ein Sachverständiger sein Gutachten präsentieren.