Änderung eines Gesetzes Kommt eine Unterführung an der Ollenhauerstraße in Bonn?

Bonn · Der Bund will mit einer Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes die Baukosten für Unterführungen für die Kommunen reduzieren. Damit könnte die Unterführung an der Ollenhauerstraße realisiert werden.

Der Bau von Bahnunterführungen wird günstiger für die Kommunen – so steht es zumindest im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU. Das Bundesverkehrsministerium bestätigt nun, dass die dafür nötige Änderung im Eisenbahnkreuzungsgesetz noch Anfang 2019 angestoßen und dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Das berichtet der Bonner Abgeordnete Ulrich Kelber (SPD).

Für die Stadt Bonn würde die abgewandelte „Verordnung über die Kosten von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz“ einen besseren Verkehrsfluss und Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich bedeuten, wie Kelber vorrechnet: „Der aktuelle Anteil von einem Drittel der Baukosten ist für die betroffenen Kommunen viel zu hoch und führt dazu, dass fast nirgends neue Unterführungen gebaut werden konnten.“

Er rät dazu, dass die Stadtverwaltung möglichst schnell eine „Planungsvereinbarung für die Bahnunterführung an der Ollenhauerstraße unterzeichnen und für mögliche weitere Unterführungen die Planungen vorantreiben“ soll. Denkbar wäre demnach ein stadtweiter Masterplan, in dem erhoben wird, wo welche Art von Unterführung auf Dauer notwendig und sinnvoll sei.

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