Kommunalwahl 2020 So läuft die Wahl am Sonntag in Bonn ab

Bonn · Rund 250­.000 Bonner sind am Sonntag zur Kommunalwahl aufgerufen. Um 8 Uhr öffnen die Wahllokale. Einen Stift sollen die Wähler selbst mitbringen.

 Seit Tagen laufen im Stadthaus die Vorbereitungen für Sonntag auf Hochtouren.

Seit Tagen laufen im Stadthaus die Vorbereitungen für Sonntag auf Hochtouren.

Foto: Benjamin Westhoff

One Man – one vote, der alte Spruch aus England gilt am Sonntag definitiv nicht. Denn die Bonner können bei der Kommunalwahl gleich drei Stimmen abgeben: zur Wahl des Oberbürgermeisters, des Stadtrates und der Bezirksvertretung. Wer zudem an der Wahl des Integrationsrates teilnimmt, darf sogar viermal sein Kreuz auf dem Wahlzettel machen. Rund 250.000 Bonner können über die Personalien bestimmen, um acht Uhr öffnen die insgesamt 163 Wahlräume im Stadtgebiet. Ab 18 Uhr steigt dann die Spannung: Dann beginnt die Auszählung mit Bekanntgabe der ersten Ergebnisse, die in Echtzeit auch auf der Internetseite des General-Anzeigers erfolgt. Bis auch im letzten Stimmbezirk alles ausgezählt ist, kann es spät werden.

Auf jeden der drei Stimmzettel gehört lediglich ein Kreuz: Mit dem grünen Stimmzettel geben die Wähler einem Direktkandidaten aus ihrem Wahlbezirk für den Stadtrat ihre Stimme; ein roter Stimmzettel stellt die Listen der Parteien für die jeweilige Bezirksvertretung zur Auswahl.

Acht Oberbürgermeister-Kandidaten

Ebenso fällt am Sonntag zumindest die Vorentscheidung darüber, wer für die kommenden fünf Jahre die Verwaltung als Oberbürgermeister führen wird. Insgesamt finden sich auf den weißen Stimmzetteln die Namen von acht Kandidaten. Direkt gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Schafft dies am Sonntag keiner der Bewerber, steht für die Bonner bereits zwei Wochen später, am 27. September, die nächste Wahl an: Dann nämlich folgt die Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten.

Zu den Kernkompetenzen des Stadtrates gehören die Hoheit über die städtischen Finanzen und die Entscheidung über die Höhe von Grund- und Gewerbesteuer. Gefragt nach den aus ihrer Sicht wichtigsten kommunalpolitischen Politikfeldern, nannten bei einer Umfrage kürzlich die weitaus meisten befragten Bonner das Thema Verkehr und ÖPNV. Bei der Kommunalwahl 2014 lag die Wahlbeteiligung in Bonn bei 56,8 Prozent, bei der OB-Wahl im Jahr darauf bei 45,1 Prozent.

Wahlberechtigt sind auch Bonner EU-Bürger

Wahlberechtigt sind Deutsche und Ausländer aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Das Mindestalter für die Teilnahme an Kommunalwahlen liegt in Nordrhein-Westfalen seit 1999 bei 16 Jahren. Laut städtischem Presseamt liegt die Zahl der unter 18-jährigen potenziellen Erstwähler am Sonntag bei 5512 Personen.

Neu sind diesmal die Grenzen von 17 der insgesamt 33 Wahlbezirke. Hintergrund ist ein Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs, demzufolge die Zahl der Wähler zwischen den Wahlbezirken nicht zu stark voneinander abweichen darf. Eine zu starke Differenz, so die Richter, widerspreche dem Anspruch der Gleichheit der Wahl.

Auch die Corona-Pandemie sorgt dafür, dass sich für einige Wahlberechtigte diesmal der gewohnte Wahlraum ändert. So stehen einige Räume in Seniorenheimen, in denen üblicherweise gewählt wird, derzeit nicht zur Verfügung. Die entsprechenden Stimmbezirke wurden mit anderen Stimmbezirken zusammengelegt. Die Adresse des jeweiligen Wahlraums findet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass in den Wahlräumen bestimmte Hygieneregeln gelten. So ist in den Wahlräumen, auf den Zuwegen innerhalb von Gebäuden sowie in Warteschlangen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Alle Wähler werden zudem gebeten, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Es gilt ein Mindestabstand von 1,50 Metern. Wer die Maskenpflicht nicht befolgt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro, sein Wahlrecht darf er wie gewohnt ausüben.

Erst am Montag findet die Auszählung der Wahl des Integrationsrates statt. Als politischer Vertretung von Migranten hat er beratende Funktion. Das Gremium besteht zu zwei Dritteln aus Migrantenvertreterinnen und -vertretern und zu einem Drittel aus gewählten Ratsmitgliedern. Wahlberechtigt sind Ausländer und Zuwanderer, nicht jedoch Asylbewerber oder Personen mit Duldungsstatus.

Die Bekanntgabe der Ergebnisse am Wahlabend kann auf den Internetseiten des General-Anzeigers unter www.ga.de mitverfolgt werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Die Suche nach der Wahrheit
Schlusspunkt des WCCB-Skandals? Die Suche nach der Wahrheit