Tatverdächtiger schweigt Bislang keine Aussage zu Kopf vor Bonner Landgericht

Bonn · Im Fall des 38-Jährigen, der Ende Juni einen menschlichen Kopf vor dem Bonner Landgericht abgelegt hat, hoffen die Ermittler auf eine Aussage. Doch bislang äußert sich der Tatverdächtige nicht.

 Am 28. Juni legte ein 38-jähriger Bonner den Kopf eines Mannes vor dem Bonner Landgericht ab.

Am 28. Juni legte ein 38-jähriger Bonner den Kopf eines Mannes vor dem Bonner Landgericht ab.

Foto: Peter Kölschbach

Der 38-Jährige, der Ende Juni einen menschlichen Kopf vor dem Bonner Landgericht abgelegt hat, ist laut Aussage der Bonner Staatsanwaltschaft weiterhin in Untersuchungshaft. „Die Ermittlungen dauern an. Die Verteidigung hat Akteneinsicht erhalten“, sagt Sprecher Sebastian Buß. Damit hat sich am Ermittlungsstand nichts geändert.

Die Hintergründe der Tat sind weiterhin unklar – ebenso, ob der Beschuldigte den Kopf überhaupt selbst abgetrennt hat. Das liegt vor allem daran, dass er sich nicht zu den ihm gemachten Vorwürfen äußert. Als gesichert gilt, dass der Kopf eines 44-jährigen Obdachlosen mit einem scharfen Schneidwerkzeug abgetrennt worden war. Das fand die Bonner Rechtsmedizin heraus, als sie den Leichnam obduzierte. Und ebenso, dass der Mann wenige Tage bis Stunden vor der Tat an einer schweren Krankheit starb.

Den Kopf trug der 38-Jährige rund einen Kilometer vom Alten Zoll durch die Stadt und legte ihn auf den Treppen vor dem Landgericht an der Wilhelmstraße ab. Dort kauerte er, bis die Polizei nach einem Notruf von Passanten herbeigeeilt war und ihn festnahm. Er beschrieb den Ermittlern, wo der dazugehörige Torso zu finden war: Er lag, noch eingehüllt in einem Schlafsack, am Alten Zoll auf einer etwas abgelegenen Wiese, die allerdings von Passanten und auch dem nahe gelegenen Biergarten eingesehen werden kann.

Tatvorwurf ist Leichenschändung

Durch das Gutachten der Rechtsmediziner änderte sich auch der Tatvorwurf: Laut der Staatsanwaltschaft Bonn wird nicht mehr wegen eines Kapitaldelikts, sondern lediglich wegen der Störung der Totenruhe ermittelt – im Volksmund auch als Leichenschändung bekannt. Darauf steht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Nach GA-Informationen kannten sich die beiden obdachlosen Männer gut und achteten aufeinander. In der Bonner Szene waren sie allerdings wenig vernetzt. Der 38-Jährige stand unter Drogeneinfluss, als er festgenommen wurde.

Sofern sich keine Anzeichen für eine psychische Erkrankung, eine verminderte oder keine Schuldfähigkeit ergeben, wobei auch die Aussagen des Mannes und die Stellungnahme der Verteidigung eine Rolle spielen, bleibt er in Untersuchungshaft, bis ein Gerichtsverfahren beginnt. Andernfalls gibt es die Möglichkeit, Tatverdächtige in einer forensisch-psychiatrischen Klinik unterzubringen.

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