"Lies"-Stände in Bonn Koran-Verteilaktionen in Hamburg seit Mai verboten

Bonn · Was in NRW und anderen Bundesländern bislang nicht gelingt, scheint in Hamburg erfolgreich zu sein: das Verbot der Koranverteilaktionen der extremistischen Gruppierung „Die wahre Religion“.

Wie ein Sprecher der Stadt Hamburg dem GA auf Anfrage am Donnerstag mitteilte, sei es in dem Stadtstaat gelungen, seit Mai die „Lies“-Stände zu stoppen. Der Sprecher sagte, das zuständige Bezirksamt habe sich bei dem Verbot auf „recht gute Erkenntnisse von Verfassungsschutz und Polizei“ berufen. Die Genehmigung zum Aufstellen der Koranstände sei seitdem in mehr als 20 Fällen versagt worden. Bislang habe es erst einen Widerspruch dagegen gegeben, der jetzt auf dem Klageweg sei. Man müsse abwarten, ob das Verbot dann noch durchzuhalten sei.

Laut dem Sprecher waren es mehrere Personen, die einen Antrag auf Genehmigung der Stände gestellt hätten. „Es ist uns als erstem Bundesland gelungen, bei den Antragstellern eine ausreichende Nähe zur salafistischen oder dschihadistischen Szene nachzuweisen“, hatte Innensenator Andy Grote (SPD) dem Hamburger Abendblatt gesagt. Den Behörden in Hamburg habe bis dato die rechtliche Handhabe gefehlt, gegen die Koran-Verteilungen vorzugehen. Im Mai stellte der Verfassungsschutz des Stadtstaates erstmals ein behördliches Zeugnis aus, wonach ein Anmelder enge Verbindungen zu dschihadistischen Organisationen aufweise. „Dass wir solchen Personen ausreichend extremistische Bezüge nachweisen konnten, hat auch etwas mit verbesserten Erkenntnissen zu tun.“

Auf die Frage an das NRW-Landesinnenministerium, warum in Nordrhein-Westfalen kein Verbot der „Lies“-Stände durchzusetzen sei, verwies ein Sprecher des Ministeriums auf die unterschiedliche Rechtslage und Struktur im Vergleich zu dem Stadtstaat. „Im vergangenen Jahr gab es 350 Verteilaktionen in ganz NRW. Wir unterstützen die Städte dabei, einzelne Verteilaktionen zu verhindern.“ Dafür müssten den Anmeldern und Teilnehmern der Stände aber Straftaten nachgewiesen werden. Im Januar hatte die Stadt Aachen einen Infostand untersagt, und zwar nicht wegen einer Straftat, sondern wie in Hamburg wegen der Nähe zu salafistischen Kreisen. Dagegen hatte der Anmelder allerdings geklagt. Im Oktober wird das Verwaltungsgericht Aachen über die Klage entscheiden.

Bereits im Februar 2015 hatte das NRW-Innenministerium nach eigenen Angaben einen Erfahrungsaustausch mit großen Städten, darunter auch Bonn durchgeführt, in denen eine besonders salafistische Szene aktiv ist. Dabei ging es unter anderem um die Erfahrungen der Ordnungsbehörden mit Veranstaltungen wie der „Lies“-Kampagne. Des Weiteren finde ein regelmäßiger Austausch mit dem Polizeipräsidium Bonn statt.

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