Streit um Thuja-Hecke Kunde aus Bonn will Rechnung von 1900 Euro nicht zahlen

BONN · Der angeblich falsche Standort von eingesetzten Thuja-Pflanzen hat ein gerichtliches Nachspiel: Vor dem Amtsgericht streiten sich der Inhaber eines Bonner Gartenmarktes und ein Kunde darum, ob letzterer die gesamte Rechnung bezahlen muss.

Insgesamt 1900 Euro sollte der Kunde dafür auf den Tisch legen, dass Facharbeiter des Betriebs bei ihm mehrere Bäume und Thujen gepflanzt hatten. Doch der Mann hatte sich geweigert, die Rechnung zu begleichen. Begründung: Die Hecke sei an der falschen Stelle gesetzt worden, zudem habe die eingesetzte Pinie braune Nadeln bekommen.

Ein vom Zivilrichter vorgeschlagener Vergleich - der Beklagte zahlt 1700 Euro - scheiterte in letzter Sekunde an der Frage der Aufteilung der Gerichtskosten. Jetzt sollen die beiden Arbeiter in den Zeugenstand gerufen werden.

Laut Klageschrift hatten sie angegeben, dass der Kunde mit dem gewählten Standort der Thujen einverstanden gewesen sei, da ansonsten erst ein Minibagger alte Wurzeln hätte entfernen müssen.

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